25 Fragen zur Gewerbeanmeldung

Die 25 häufigsten Fragen zur Gewerbeanmeldung

Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare. Auch Unternehmer wissen ein Lied davon zu singen. Schon am Anfang der Selbstständigkeit verlangen Behörden genauere Auskünfte über das geplante Geschäft. Die Gewerbeanmeldung prägt für viele Start-ups die ersten Erfahrungen mit der Bürokratie. Dazu gehören lange Wartezeiten in Amtsfluren, schwer verständliches Bürokratendeutsch, manchmal aber auch eine sehr schnelle Erledigung der Sache – wenn du als Antragsteller gut vorbereitet bist. Und das bist du immer dann, wenn du umfassend informiert bist und Bescheid weißt. Hier sind Antworten auf die 25 häufigsten Fragen zur Gewerbeanmeldung.

1. Welche Schritte gehören zur Gewerbeanmeldung?

Eine Gewerbeanmeldung ist einfacher, als du denkst. Beachte einfach folgende fünf Schritte, über die dir im Einzelnen dieser Beitrag nähere Auskünfte gibt:

1. Finde heraus, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst.
2. Informiere dich über besondere Bedingungen für die Anmeldung deines spezifischen Gewerbes.
3. Wende dich an die zuständige Stelle, bring deinen Personalausweis und eventuell weitere Unterlagen mit.
4. Fülle das Formular Gewerbeanmeldung aus.
5. Fertig! Jetzt muss der Antrag nur noch abgegeben werden – und du bekommst deinen Gewerbeschein.

2. Was ist überhaupt ein Gewerbe?

Eine Gewerbeanmeldung setzt voraus, dass überhaupt ein Gewerbe ausgeübt wird. Was ist ein Gewerbe? Eine gesetzliche Definition des Gewerbes gibt es nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch folgende Punkte herausgearbeitet, die zu jedem Gewerbe gehören. Demnach ist ein Gewerbe

1. Eine selbstständige Tätigkeit,
2. die auf Dauer angelegt ist,
3. der Erzielung von Gewinnen dient,
4. die nicht freiberuflich
5. und nicht verboten ist.

Was ist ein Gewerbe

3. Wozu gibt es die Gewerbeanmeldung?

In Deutschland gilt die Gewerbefreiheit. Das heißt: Jeder darf ein Gewerbe ausüben. Einschränkungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. So sind selbstverständlich nur diejenigen Gewerbearten zulässig, die schon als solche nicht gegen Gesetze verstoßen (Beispiel: Drogenhandel). An bestimmte Gewerbearten knüpft der Gesetzgeber wiederum persönliche Voraussetzungen. Die Gewerbeanmeldung dient dem Zweck, im Einzelfall diese Voraussetzungen zu prüfen. Von der Gewerbeanmeldung werden unter Umständen die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und die Krankenkassen informiert. Auch für die Gewerbestatistik der Länder und Gemeinden ist die Gewerbeanmeldung wichtig.

4. Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jeder, der eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, um damit Gewinne zu erzielen, ist zur Anzeige dieser Tätigkeit verpflichtet. Eine Ausnahme gilt für Freiberufler – bei ihnen reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage für die Gewerbeanmeldung findet sich in § 14 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO):

  • Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (…) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

5. Bin ich ein Freiberufler?

Zunächst solltest du also prüfen, ob du als Freiberufler von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung befreit bist. Wer ist ein Freiberufler? Die Antwort findet sich im Gesetz. Genauer gesagt: in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hier hat der Gesetzgeber zunächst einzelne Berufe aufgezählt, die als freiberuflich gelten und deren selbstständige Ausübung nicht der Gewerbeanzeigepflicht unterliegen. Dies sind zum Beispiel:

Berufszweig Beispiele
Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater
Heilberufe Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Krankengymnast
Technik, Naturwissenschaft Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker
Kultur, Informationsvermittlung Journalist, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher

6. Was sind ähnliche Berufe, die freiberuflich ausgeübt werden?

Die Aufzählung in § 18 GewO ist nicht abschließend. Denn nach den Beispielen findet sich in § 18 Abs. 1 Satz 2 die Formulierung … und ähnliche Berufe. Wodurch zeichnen sich diese aus? Auch hierüber gibt das Gesetz Auskunft, diesmal in § 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG). Kennzeichen sind zum Beispiel:

  • besondere berufliche Qualifikationen,
  • eigenverantwortliche, persönliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen,
  • Dienstleistungen höherer Art,
  • Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit und der Auftraggeber.

Hinweis: Deshalb zählen zum Beispiel auch Künstler, Lehrer oder Erzieher, die ihre Tätigkeit selbstständig ausüben, als Freiberufler.

7. Was sind typische Gewerbeberufe?

Wenn du einen klassischen Gewerbeberuf ausübst, musst du dich nicht lange mit der Frage aufhalten, ob du als Freiberufler auf eine Gewerbeanmeldung verzichten kannst. Du übst zum Beispiel einen typischen Gewerbeberuf aus, wenn du in diesen Branchen tätig bist:

  • Groß- und Einzelhandel (zum Beispiel ein Onlineshop)
  • Handwerk (Ausnahme: künstlerische Tätigkeit)
  • Gaststätten, Restaurants, Hotels
  • Einfache, haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Reinigung)
  • Geld- und Vermögensberatung

Gewerbeberufe

8. Welche Vorteile haben Freiberufler?

Freiberufler werden vom Gesetzgeber auf den ersten Blick bevorzugt. Sie müssen sich zum Beispiel gar nicht erst beim Gewerbeamt melden, sondern kommunizieren ausschließlich mit dem Finanzamt. Beim genaueren Hinsehen sind die Nachteile für Gewerbetreibende allerdings gar nicht so groß.

  Gewerbetreibende Freiberufler Anmerkung
Gewerbeanmeldung? ja nein Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel eine vergleichsweise unkomplizierte Formalität.
Vereinfachte Buchführung (EÜR)? - Möglich bei Umsatz bis € 600.000,-/Jahr und
- Gewinn bis € 60.000,-/Jahr
Immer möglich Gerade am Anfang der gewerblichen Tätigkeit ist die EÜR und Ist-Besteuerung möglich.
Gewerbesteuer? ja nein Fällt wenig ins Gewicht, weil es Untergrenzen gibt und die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

9. Wie beschreibe ich meine Tätigkeit?

Die Art der Tätigkeit (Gegenstand des Betriebs) ist bei der Anmeldung möglichst genau anzugeben. Achte darauf, dass du dein Gewerbe nicht zu allgemein, aber auch nicht zu eng beschreibst. Ein Beispiel: Wenn du im betreffenden Feld die Angabe An- und Verkauf von Smartphones machst, müsstest du von Rechts wegen eine Gewerbe-Ummeldung angeben, sobald du dein Geschäft auch auf andere Kommunikationsgeräte ausweitest. Deshalb ist die Angabe Handel mit Hardware und Software viel praktischer – und selbstverständlich völlig legal. Als Faustregel für die Wahl der Formulierung gilt also:

  • Bezeichne deine Tätigkeit so genau wie nötig,
  • aber auch so allgemein wie möglich.

10. Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Viele Unternehmer wissen nicht, dass es mehrere Tatbestände gibt, die den Unternehmer zu einer Gewerbeanmeldung verpflichten. Dazu gehören nicht nur die Neugründung eines Betriebes, sondern auch

  • die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs,
  • der Umzug eines Betriebs in eine andere Gemeinde,
  • die Gründung einer Zweigstelle,
  • der Wechsel des Gegenstands des Gewerbes.

11. Muss ich auch ein nebenberufliches Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeordnung macht bezüglich der Haupt- oder Nebenberuflichkeit eines Gewerbes keinen Unterschied. Auch wenn du beispielsweise neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, musst du diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Es spielt auch keine Rolle, ob du zunächst als Kleinunternehmer tätig sein willst oder schon am Anfang umsatzsteuerpflichtig bist.

12. Muss ich das Gewerbe persönlich anmelden?

In der Regel musst du zur Anmeldung deines Gewerbes persönlich bei der Behörde erscheinen. Vergiss also auf keinen Fall deinen Personalausweis. Im Übrigen richtet sich die Vorstellungspflicht nach der Gesellschaftsform deines Betriebs:

Rechtsform Beispiele Wer muss anmelden?
Einzelunternehmen (selbstständige Tätigkeit als Einzelperson) Der Unternehmer selbst (Inhaber)
Personengesellschaft GbR, OHG, KG, PartG Geschäftsführender Gesellschafter
Kapitalgesellschaft AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Vertretungsberechtigter Geschäftsführer

13. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

An welche Behörde du dich für die Anmeldung deines Gewerbes wenden musst, ist je nach Gemeinde und Bundesland verschieden. Meist ist das Gewerbeamt zuständig, das ein Teil des Ordnungsamtes ist (Gewerbemeldestelle). Über einen Behördenfinder (Bürgerservice und Ähnliches) kannst du schnell herauskriegen, welche behördliche Stelle für die Gewerbeanmeldungen zuständig ist.

14. Wo erhalte ich das Formular zur Gewerbeanmeldung?

Korrekt ausgefüllte Formulare werden bei der Anmeldung gern gesehen – denn schließlich ersparst du damit deinem Sachbearbeiter eine Menge Arbeit. Formulare erhältst du selbstverständlich bei der Behörde, die für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. Oft liegen die Papiere bereits im Eingangsbereich des Amtes aus. Noch schneller geht es natürlich, wenn du dir ein entsprechendes PDF-Dokument herunterlädst und dieses am PC ausfüllst. Du musst es dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und beim Amt vorlegen.

15. Kann ich mein Gewerbe auch online anmelden?

Manchmal geht es auch ganz ohne Papier, sogar bei Behörden. In einigen Bundesländern sind bereits Gewerbeanmeldungen übers Internet möglich. In der Regel gibt es aber zumindest das Formular zum Download. Mehr Informationen findest du hier:

Bundesland Link
Baden-Württemberg service-bw.de
Bayern freistaat.bayern
Berlin service.berlin.de
Brandenburg
Bremen stadtamt.bremen.de
Hamburg serviceportal.hamburg.de
Hessen dienstleisungsplattform.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen buergerservice.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen gewerbeanmeldung.nrw.de
Rheinland-Pfalz bus.rlp.de
Saarland buergerdienste-saar.de
Sachsen amt24.sachsen.de
Sachsen-Anhalt buerger.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein schleswig-holstein.de
Thüringen buerger.thueringen.de

16. Was prüft das Gewerbeamt bei der Anmeldung?

Die eigentliche Prozedur der Gewerbeanmeldung auf dem Amt verläuft in der Regel sehr schnell. Der Mitarbeiter in der Gewerbestelle prüft letztlich nur drei Punkte:

  • Sind die persönlichen Angaben inhaltlich richtig?
  • Ist die Dienstleistung an sich erlaubt?
  • Liegen die notwendigen Dokumente bei zulassungsbeschränkten Gewerbetätigkeiten vor (zum Beispiel Führungszeugnis, Meisterbrief)?

Der Sachbearbeiter im Gewerbeamt prüft dagegen nicht, ob der von dir gewählte Name für deine Firma zulässig ist oder nicht. Dies ist Aufgabe der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

17. Für welche Tätigkeiten benötige ich eine besondere Erlaubnis?

In der Gewerbeordnung finden sich einige Einschränkungen der Gewerbefreiheit. Bestimmte Gewerbe dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zuständige Behörde dafür vor der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis erteilt. In der Regel wird hier geprüft, ob der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit besitzt, das Gewerbe auszuüben. So stellt zum Beispiel § 33c GewO fest, dass die für den Betrieb einer Spielhalle nötige Zuverlässigkeit bei einem Antragsteller nicht gegeben ist, der wegen Eigentumsdelikten vorbestraft ist. Andere Beispiele für eine besondere Prüfung der Zuverlässigkeit sind:

  • Spielhallen, § 33c GewO
  • Makler, § 34c GewO
  • Versicherungsvermittler, § 34d GewO
  • Versicherungsberater, § 34e GewO
  • Finanzanlagenvermittler, § 34f GewO

Auch in anderen Gesetzen finden sich Einschränkungen der Gewerbefreiheit. Diese gelten zum Beispiel für Inkassounternehmen, den Tierhandel, Pflegedienste, Fahrlehrer oder handwerkliche Berufe. Hier müssen neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch fachliche Kenntnisse nachgewiesen werden.

18. Welche Besonderheiten gelten für Handwerker?

Wenn du einen handwerklichen Betrieb gründen willst, reicht die Gewerbeanmeldung als solche nicht aus. Handwerker müssen schon hier ihre fachliche Eignung dokumentieren. Gehe bei einer Anmeldung deines Gewerbes deshalb wie folgt vor:

  • Wende dich zunächst an deine örtlich zuständige Handwerkskammer.
  • Lege dort deinen Meisterbrief vor.
  • Du erhältst eine Handwerkskarte, die du bei der Gewerbeanmeldung vorlegen musst.
  • Sodann benötigst du eine Genehmigung der Unteren Bauaufsicht (UBA), um mit deiner Tätigkeit zu beginnen.

Wichtig: Bei sogenannten handwerksähnlichen Gewerben muss kein Meisterbrief vorgelegt werden. Hier reicht die Eintragung in die Handwerkerrolle. Auch dafür ist die Handwerkskammer zuständig.

19. Welche Gewerbearten sind überwachungsbedürftig?

Eine Besonderheit im Gewerberecht stellen die überwachungsbedürftigen Gewerbe dar. Hier prüft die Behörde unverzüglich nach der Gewerbeanmeldung, ob der Gewerbetreibende die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Anders als bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten hängt die Erteilung eines Gewerbescheins hier nicht von der Vorlage einer Erlaubnis ab. Zu den überwachungsbedürftigen Gewerbearten gehören zum Beispiel:

  • An- und Verkauf von Gebrauchtwaren: hochwertige Konsumgüter, Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Edelmetalle usw. (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 GewO)
  • Auskunfteien, Detekteien (§ 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO)
  • Ehevermittlungen (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 GewO)
  • Reisebüros (§ 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO)

20. Wann bekomme ich meine Gewerbeerlaubnis?

Die Ausstellung von Gewerbescheinen ist bei den Gewerbeämtern eine Routinetätigkeit. Die meiste Zeit wirst du wahrscheinlich für die Fahrt, das Warten im Amt und die Rückfahrt benötigen. Die Prozedur beim zuständigen Sachbearbeiter nimmt in der Regel nur wenige Minuten in Anspruch. Wenn die Gebühr vor Ort entrichtet wird, kannst du auch deinen Gewerbeschein sofort mitnehmen.

21. Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeanmeldung?

Was musst du zum Termin beim Gewerbeamt mitnehmen? In der Regel reichen das Antragsformular, der Personalausweis und ein wenig Geld für die Gebühr. Je nach Gewerbeart sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Manchmal benötigst du auch vor der Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis. Grundlegend ist hier der Unterschied zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben:

Erlaubnisfreie Gewerbe Erlaubnispflichtige Gewerbe
uneingeschränkt:-Keine besonderen Nachweise-Gewerbeschein wird in der Regel sofort erteilt. -Beispiele: Schaustellungen von Personen (§ 33a GewO), Spielhallen (§ 33c GewO)-Gewerbe darf erst mit einer Zulassung begonnen werden.-Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.-Antragsteller muss die Nachweise bei der Gewerbeanmeldung mitbringen.
eingeschränkt:-Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO, zum Beispiel Gebrauchtwagen, Auskunftei, Ehevermittlung)-Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen der Anmeldung beigefügt oder können nachgereicht werden.

22. Was muss ich als Nicht-Deutscher bei der Gewerbeanmeldung beachten?

Wer in Deutschland lebt und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedlandes hat, kann wie ein Deutscher von der Gewerbefreiheit Gebrauch machen. Besondere Erlaubnisse sind nicht erforderlich. Schwieriger ist es für Nicht-EU-Ausländer, auch wenn diese über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. In diesem Dokument muss nämlich ausdrücklich die Ausübung eines Gewerbes erlaubt sein.

Herkunft Besonderheiten
- EU
- EFTA-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Schweiz
- Keine besonderen Voraussetzungen
- Alle anderen Herkunftsländer - Aufenthaltsgenehmigung
- mit Berechtigung zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes

23. Wer wird über meine Gewerbeanmeldung informiert?

Jede Weiterleitung von persönlichen Daten bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Für die Gewerbeanmeldung gilt § 14 Abs. 8 GewO. Das Gewerbeamt darf deine Daten aus der Anmeldung an verschiedene Behörden übermitteln. Dies sind zum Beispiel:

• Industrie- und Handelskammer (Nr. 1)
• Handwerkskammer (Nr. 2)
• Bundesagentur für Arbeit (Nr. 5)
• Behörden für Zollverwaltung (Nr. 7)
• Registergericht (Nr. 8)
• Landesämter für Statistik (Nr. 9)

Außerdem sind nach § 14 Abs. 9 GewO Übermittlungen von Daten an andere Institutionen gestattet, wenn Rechtsvorschriften dies vorsehen. Dazu gehört auch die Meldung an das Finanzamt nach § 138 AO (Abgabenordnung). Dein Vorteil als Gewerbetreibender: Die Anmeldung beim Gewerbeamt ersetzt die Anmeldung beim Finanzamt. Du sparst dir also einen weiteren Behördengang.

24. Kann ich mein Gewerbe rückwirkend anmelden?

Der Zeitpunkt deiner Gewerbeanmeldung sollte möglichst mit der Aufnahme der Tätigkeit übereinstimmen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO muss die Anmeldung gleichzeitig mit dem Anfang des Betriebs erfolgen. Meldest du dein Gewerbe zu spät an, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 14 GewO). In der Praxis werden Geldbußen jedoch nur bei wesentlichen Überschreitungen verhängt. Eine Gewerbeanmeldung eine Woche nach tatsächlicher Aufnahme des Betriebs dürfte in der Regel kein Problem sein. Der Höchstbetrag von 1.000 Euro für die Geldbuße ist für Extremfälle gedacht. Geldbußen über 100 Euro sind sehr selten. Meist werden Verwarnungen erteilt.

25. Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Für fast jede Bescheinigung fallen Gebühren an – so auch für den Gewerbeschein. Doch keine Angst: Es kostet kein Vermögen, ein Gewerbe anzumelden. Im Allgemeinen liegen die Kosten zwischen 10 und 50 Euro pro Anmeldung – wobei 50 Euro schon die Ausnahme sind. Die Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sind für die Gewerbeanmeldung zusätzliche Dokumente erforderlich (Beispiel: Polizeiliches Führungszeugnis), kann es natürlich nochmals etwas teurer werden.