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GbR

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    Was ist eine GbR?

    Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Personengesellschaft, die entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen (§ 705 BGB). Sie zählt zu einer der einfachsten und flexibelsten Gesellschaftsformen in Deutschland und eignet sich besonders für kleinere Vorhaben mit überschaubarem Risiko.
    Seit dem 1. Januar 2024 ist die GbR durch das MoPeG rechtlich neu geregelt. Die Reform hat die GbR modernisiert und insbesondere die Rechtsfähigkeit sowie die Möglichkeit zur Eintragung in ein neues Gesellschaftsregister gesetzlich verankert.

    Lesedauer: 5:58 min

    Wie entsteht eine GbR?

    Eine GbR entsteht als Rechtsform oft, ohne dass sich die Mitglieder darüber bewusst werden. Allein die mündliche Vereinbarung eines Projektstarts kann dazu ausreichen

    Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt den Gesellschaftsvertrag schriftlich ab. Informationen und Vorlagen für Gesellschaftsverträge gibt es zum Beispiel bei den Industrie- und Handelskammern.

    Seit 2024 gibt es nun drei Formen der GbR:

    • Nicht rechtsfähige GbR (Innen-GbR) – rein intern, ohne Teilnahme am Rechtsverkehr

    • Rechtsfähige GbR (Außen-GbR) – nimmt am Rechtsverkehr teil, z. B. durch Verträge

    • Eingetragene GbR (eGbR) – rechtsfähige GbR mit Eintragung im neuen Gesellschaftsregister

    Die Eintragung ist freiwillig, wird aber in bestimmten Fällen faktisch verpflichtend, z. B. bei:

    • Erwerb oder Verkauf von Immobilien (Grundbucheintrag)

    • Beteiligung an anderen Gesellschaften (z. B. GmbH, KG)

    • Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

    Oft entscheiden sich die Partner dann auch bereits für eine andere Gesellschaftsform. Das sind zum Beispiel:

    Welche Beispiele gibt es für eine GbR?

    Die GbR ist die allgemeinste und einfachste Rechtsform einer Personengesellschaft nach deutschem Recht. Sie kann bereits formlos entstehen. Beispiele für Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

    • Gemeinschaftspraxen von Ärzt:innen oder Therapeut:innen

    • Musikgruppen oder Künstlerkollektiven, die öffentlich auftreten

    • Arbeitsgemeinschaften von Freiberufler:innen oder Kleinunternehmer:innen

    • Projektteams mit gemeinsamem wirtschaftlichem Ziel.

    Eine GbR empfiehlt sich grundsätzlich immer dann, wenn zwischen den Partnern ein gutes Vertrauensverhältnis besteht. Sie ist eine ideale Gesellschaftsform für kurz- oder mittelfristige Geschäftsvorhaben mit gleichberechtigten Partnern. Auch Kleinunternehmer wählen oft die Gesellschaftsform einer GbR für eine Zusammenarbeit.

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    Muss eine GbR angemeldet werden?

    Diese Personengesellschaft muss nicht offiziell beim Handelsregister angemeldet werden. Bei der Aufnahme eines Gewerbes ist jedoch das Gewerbeamt zu kontaktieren. Für Freiberufler ist das Gewerbeamt nicht zuständig. Gewerbetreibende wie Freiberufler müssen sich jedoch (unabhängig von der Gesellschaftsform) beim Finanzamt anmelden. Die eGbR muss beim Gesellschaftsregister eingetragen werden, wenn sie z. B. Immobilien erwerben oder sich an anderen Unternehmen beteiligen will.

    Wie sieht die Geschäftsführung einer GbR aus?

    Nach § 715 BGB n.F. steht die Geschäftsführung den Gesellschaftern gemeinschaftlich. Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Intern können die Gesellschafter andere Regelungen treffen (zum Beispiel eine Mehrheit entscheiden lassen) und Aufgabenbereiche unter sich verteilen. Ein Geschäftsführer muss aber Mitglied der GbR sein.

    Wie haftet eine GbR?

    Wenn es um die Haftung geht, sind Vereinbarungen unter den Gesellschaftern beschränkt. Sie haben keine Außenwirkung. Grund dafür ist der Schutz der Gläubiger einer GbR.

    • Grundsätzlich haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
    • Ein Gläubiger (zum Beispiel ein Geschädigter) kann sich mit seinen Ansprüchen deshalb an jeden Gesellschafter richten.
    • Untereinander sind die Gesellschafter zum Ausgleich verpflichtet, wenn sie nicht intern etwas anderes vereinbart haben.

    Wie wird eine GbR steuerlich behandelt?

    Die GbR selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von diesen individuell versteuert. Es gilt:

    • Einkommensteuer: durch die Gesellschafter
    • Gewerbesteuer: nur bei gewerblicher Tätigkeit
    • Umsatzsteuer: je nach Umsatzhöhe und Tätigkeit

    Datenschutz und Sicherheit in der Cloud

    Vorteile Nachteile
    Einfache Gründung– Kein Mindestkapital, formfrei möglich Unbeschränkte Haftung – Gesellschafter haften mit Privatvermögen
    Geringe Gründungskosten – Keine Notarkosten oder Registerpflicht (außer eGbR) Kein Schutz des Namens – Nur bei eGbR ist der Name rechtlich geschützt
    Flexible Gestaltung – Gesellschaftsvertrag frei verhandelbar Eingeschränkte Außenwirkung – Ohne Eintragung keine volle Rechtsfähigkeit
    Keine Körperschaftsteuer – Gewinne werden direkt versteuert Steuerliche Komplexität – Gesellschafter müssen einzeln versteuern
    Einfache Buchführung – Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich Für große Vorhaben ungeeignet – Begrenzte Skalierbarkeit und Struktur
    Ideal für kleine Projekte oder Start-ups – Besonders bei Vertrauen unter Partnern Haftungsrisiko bei Fehlverhalten eines Partners – Gesamtschuldnerische Haftung

    Was ist neu durch das MoPeG?

    Hier ist die Übersicht der wichtigen Neuerungen durch das MoPeG (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) seit 2024:

    Neuerung durch das MoPeG Beschreibung
    Gesellschaftsregister (§ 707 BGB) Einführung eines neuen Registers für eingetragene GbRs (eGbR)
    Rechtsfähigkeit gesetzlich geregelt Die Außen-GbR ist nun ausdrücklich rechtsfähig (§ 705 Abs. 2 BGB)
    Namenszusatz „eGbR“ Eingetragene GbRs müssen den Zusatz „eGbR“ führen (§ 707a BGB)
    Eintragungspflicht bei bestimmten Vorgängen z. B. bei Grundstückskauf, Beteiligung an anderen Gesellschaften
    Transparenzregisterpflicht eGbRs müssen wirtschaftlich Berechtigte melden
    Verwaltungssitz frei wählbar Auch ein Sitz im Ausland ist möglich
    Kein Gesamthandsvermögen mehr Das Gesellschaftsvermögen gehört der GbR selbst, nicht mehr den Gesellschaftern
    Vertragliche Flexibilität gestärkt Mehr Gestaltungsspielraum im Gesellschaftsvertrag, z. B. bei Geschäftsführung

    Weiterführende Informationen

    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , Gründer des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

    Haftungsausschluss

    Die Inhalte der Artikel sind als unverbindliche Informationen und Hinweise zu verstehen. Die weclapp GmbH übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben.

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