Mehrwertsteuerrechner

Man findet sie auf jeder Rechnung: die Mehrwertsteuer. Für den Verbraucher ist der Unterschied zwischen Nettobetrag und Bruttobetrag nur insofern wichtig, als dass sich der Preis auf der Rechnung für ihn erhöht. Für Unternehmen und das Finanzamt stellt die Mehrwertsteuer jedoch einen wichtigen Posten dar. Und das Berechnen der Mehrwertsteuer ist nicht immer einfach. Zu diesem Zweck gibt es Mehrwertsteuerrechner, die mit ein paar Eingaben und Klicks die Berechnung selbst ausführen.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Jedes Mal, wenn in Deutschland eine Ware von einem Unternehmer verkauft wird, klingelt die Kasse im Finanzamt. Denn auf jeden Verkauf wird Mehrwertsteuer berechnet: ein bestimmter Prozentsatz vom Nettobetrag.

Der Bruttobetrag, den ein Käufer bezahlen muss, ergibt sich also aus dem eigentlichen Nettobetrag und der Steuer. Der Unternehmer muss diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, letztlich wird sie aber vom Kunden bezahlt.

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf alle Umsätze im Sinne von § 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) berechnet wird. Weil diese Steuer nicht direkt vom Verbraucher ans Finanzamt bezahlt wird, sondern nur über den Umweg des leistenden Unternehmens, handelt es sich um eine indirekte Steuer.

 

Bevor eine Ware beim Endverbraucher angelangt ist, wurde sie jedoch meist schon mehrmals weiterverkauft. Der Hersteller eines Rechners verkauft diesen zum Beispiel an einen Großhändler für Elektroware, der Großhändler verkauft den Rechner wiederum an den Einzelhändler, der Einzelhändler schließlich verkauft den Rechner an den Kunden.

Jedes Mal wird dabei Mehrwertsteuer berechnet. Durch einen anschließenden Verkauf bekommt derjenige, der vorher Mehrwertsteuer bezahlt hat, diese wieder zurück. Denn die Ware wird mit jedem Verkauf ein bisschen teurer – und damit auch die Mehrwertsteuer. Am Ende dieser Verkaufskette steht der Endverbraucher. Er ist es, der letztlich die Zahllast trägt.

Welche Steuersätze gibt es?

Bei der Mehrwertsteuerberechnung kommt es immer darauf an, welcher Mehrwertsteuersatz zugrundegelegt werden muss. Dieser Mehrwertsteuersatz richtet sich nach der Ware bzw. der Dienstleistung, die besteuert wird. Es gibt in Deutschland zwei Mehrwertsteuersätze:

  • Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent.
  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz beträgt 7 Prozent.
  • Mehrwertsteuerfrei sind nur einige wenige Dienstleistungen und Waren, zum Beispiel Arztrechnungen oder Mieten.

Wer einen Mwst-Rechner für die Berechnung benutzt, muss also immer wissen, welcher Mehrwertsteuersatz angewendet wird. Nur so können der Nettobetrag, der Bruttobetrag und die Mehrwertsteuer korrekt berechnet werden.

Einige Mehrwertsteuerrechner lassen nur die Berechnung der beiden in Deutschland geltenden Sätze (7 oder 19 Prozent) zu, andere sind flexibel und erlauben auch Berechnungen von ausländischen Mehrwertsteuersätzen.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz

Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz will der Gesetzgeber Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere die meisten Nahrungsmittel, niedriger besteuern. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz hat insofern eine soziale Komponente. Diese seit mittlerweile fast 50 Jahren geltende Regelung hat inzwischen jedoch zu manchmal nur noch schwer verständlichen Differenzierungen geführt.

Hier sind einige Beispiele in einer Gegenüberstellung, die aufzeigen, dass es in vielen Fällen fast unmöglich ist, die Intention des Gesetzgebers hinter den Unterscheidungen zu verstehen:

7 Prozent Mehrwertsteuer 19 Prozent Mehrwertsteuer
Fahrten mit Zügen, S-Bahnen, Bussen unter 50 km Fahrten mit Zügen, S-Bahnen, Bussen über 50 km
Essigsäure Mineralwasser
Krabben, Garnelen Hummer, Langusten
Tierfutter Hunde, Katzen, Kanarienvögel und andere Haustiere
Gewürze Gewürzmischungen
Frühkartoffeln Süßkartoffeln

Diese undurchsichtigen Regeln sind immer wieder Gegenstand von steuerrechtlichen Diskussionen. In einigen Ländern (zum Beispiel in Dänemark, Australien, Brasilien und Japan) gibt es überhaupt keine ermäßigten Mehrwertsteuersätze, sondern nur einheitliche, verbindliche Sätze für alle Waren.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Immer wieder hört man, dass es Unterschiede zwischen der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer gibt. Andererseits werden diese Begriffe aber auch als Synonym verwendet.

❓ Was stimmt nun?

 Wer sich nicht mit den Tiefen des Steuerrechts befassen will, kann sich mit einer einfachen Antwort begnügen:

  • Faktisch besteht in Deutschland kein Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer.
  • Letztlich wird mit dem Begriff „Mehrwertsteuer” nur die Art bezeichnet, nach der die Umsatzsteuer erhoben wird.

Deshalb gibt es auch beim Berechnen der Mehrwertsteuer auf Preise keine Unterschiede.

Die Faustregel für Berechnungen lautet also: Mehrwertsteuer 〓 Umsatzsteuer.

Wer sich näher mit dem Thema Steuern beschäftigt, muss allerdings differenzieren. Seit 1968 werden in Deutschland für die Berechnung der Umsatzsteuer nicht mehr ausschließlich die Einnahmen eines Unternehmens herangezogen. Die Steuer, die ein Unternehmen eingenommen hat, fließt nicht mehr zu 100 Prozent dem Finanzamt zu.

Das Unternehmen berechnet für die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt auch die selbst gezahlte Steuer als Vorsteuer, die abgezogen wird (Vorsteuerabzug).

 Ein Beispiel:

  • Ein Unternehmen kauft am 1. Januar 2015 einen Artikel für € 119,- (€ 100,- + € 19,- MwSt).
  • Das Unternehmen verkauft diesen Artikel am 2. Januar 2015 weiter, diesmal für € 142,80 (€ 120,- + € 22,80 MwSt).
  • An das Finanzamt zahlt das Unternehmen nur € 3,80 (Umsatzsteuer minus Vorsteuer, also € 22,80 eingenommene Steuer minus € 19,- bezahlte Steuer).
  • Diese € 3,80 sind der eigentliche Mehrwert, der besteuert wird.
  • Der Endverbraucher zahlt die Mehrwertsteuer in voller Höhe (€ 22,80), denn er kann keine Vorsteuer absetzen.

➜ Nur die Mehrwert wird besteuert

Steuern werden wirtschaftlich also nur auf den Mehrwert erhoben. Für die Preisbildung hat dieser Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer keine Bedeutung.

Letztlich zahlt die Mehrwertsteuer der Verbraucher, der keine Vorsteuer berechnen kann (weil er ja auch selbst keine Umsatzsteuer einnimmt).

Ein Sonderfall ist der Kleinunternehmer: Auch er bezahlt letztlich die Mehrwertsteuer, weil er selbst gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer berechnen darf.

  • Der Endverbraucher ist derjenige, der die Mehrwertsteuer voll bezahlt.
  • Unternehmen zahlen an das Finanzamt nur den Betrag der eingenommenen Steuer, der die Summe der selbst gezahlten Steuer übersteigt.

Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet? Inkl. Formeln

Wer ohne Zuhilfenahme eines Mehrwertsteuerrechners die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag, den Nettobetrag von einem Bruttobetrag oder Ähnliches berechnen will, muss sich zunächst dieses einfache Prinzip merken:

Nettobetrag ✚ MwSt 〓 Bruttobetrag

Für die Berechnung reichen die grundlegenden algebraischen Kenntnisse aus der Schule, also Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Die Formeln für die Berechnung der Mehrwertsteuer (die auch Grundlage von allen Mwst-Rechnern ist) können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Mehrwertsteuersatz Brutto zu Netto Netto zu Brutto MwSt vom Bruttobetrag MwSt auf den Nettobetrag
19 Prozent Brutto / 1,19 = Netto Netto × 1,19 = Brutto Brutto – (Brutto / 1,19) = MwSt Netto × 0,19 = MwSt
€ 119 / 1,19 = € 100 € 100 × 1,19 = € 119 € 119 – (119 / 1,19) = € 19 € 100 × 0,19 = € 19
7 Prozent Brutto / 1,07 = Netto Netto × 1,07 = Brutto Brutto – (Brutto / 1,07) = MwSt Netto × 0,07 = MwSt
€ 107 / 1,07 = € 100 € 100 × 1,07 = € 107 € 107 – (Brutto / 1,07) = € 7 € 100 × 0,07 = € 7

Wenn nur eine grobe Schätzung gewünscht wird, ist es einfacher, für die Berechnung der regulären Mehrwertsteuer im Kopf den üblichen Mehrwertsteuersatz aufzurunden. Auch ohne Mehrwertsteuerrechner kommt man so schnell zu brauchbaren Ergebnissen.

 Man nimmt einfach 20 Prozent statt 19 Prozent als Mehrwertsteuersatz. Dadurch wird das Rechnen erheblich vereinfacht:

  • Mehrwertsteuerberechnung vom Netto:
    • Ein Fünftel des Nettobetrags ergibt ungefähr die aufzuschlagende Mehrwertsteuer
    • Formel: Mehrwertsteuer = Netto / 5
  • Mehrwertsteuerberechnung vom Brutto:
    • Ein Sechstel des Bruttobetrags ergibt ungefähr die enthaltene Mehrwertsteuer
    • Formel: Mehrwertsteuer = Brutto / 6

Für das Berechnen der Steuer (bzw. des Bruttobetrags) erweist sich dieser Wert als sehr praktisch – vor allem dann, wenn kein Mehrwertsteuerrechner zur Hand ist und es auf genaue Euro-Beträge nicht unbedingt ankommt.

Bei der Ausstellung von Rechnungen und der Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt kommt es dann natürlich auf jeden Cent an.

Grobe Schätzungen sind hier verboten. Und für die Buchführung gilt, dass jede Einnahme und Ausgabe von Mehrwertsteuer belegt werden muss: Keine Buchung ohne Beleg.

Praxisbeispiele für Steuern

Die meisten Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen sind mit Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer behaftet.

Beim Kauf von Waren fällt Umsatzsteuer an, die bezahlt werden muss – diese wird jedoch später vom Finanzamt erstattet.

Beim Verkauf von Waren muss ein Unternehmen Mehrwertsteuer berechnen. Während der Warenverkauf zu Erträgen führt und auf einem Erfolgskonto verbucht wird, muss die eingenommene Steuer an das Finanzamt abgeführt werden.

 Deshalb gibt es zwei verschiedene Steuerkonten: das Umsatzsteuerkonto und das Vorsteuerkonto.

Ein Beispiel für Buchungssätze mit Umsatzsteuer

Ein Onlineshop verkauft Computerteile. Ein Rechner (Mehrwertsteuersatz 19 %) wird für zu einem Bruttobetrag von 1.000 Euro verkauft. Das Unternehmen muss also auf den Nettobetrag von 840,34 Euro (Bruttobetrag geteilt durch 1,19) Umsatzsteuer in Höhe von 159,66 Euro berechnen (Bruttobetrag minus Nettobetrag).

Der Buchungssatz sieht demnach so aus:

Forderungen (1.000 Euro) an Umsatzerlöse (840,34 Euro)
Umsatzsteuer (159,66 Euro)

Die Umsatzsteuer muss als steuerrechtliche Verbindlichkeit an das Finanzamt gezahlt werden. Bei der Sollbesteuerung entsteht diese Forderung schon mit der Erstellung der Rechnung.

Nach einer entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung wird der Betrag an das Finanzamt überwiesen.

Der Buchungssatz lautet also:

Umsatzsteuer (159,66 Euro) an Bank (159,66 Euro)

Wenn der Kunde die Rechnung bezahlt, kann die Forderung wieder ausgebucht werden. Der einfache Buchungssatz hierfür ist:

Bank (1.000 Euro) an Forderungen (1.000 Euro)

Kleinunternehmer und Mehrwertsteuer

Ein Kleinunternehmer darf keine Mehrwertsteuer auf seine Leistungen berechnen. Andererseits darf er auch selbst bezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt berechnen. Er zahlt für seine Arbeitsgeräte und andere für seinen Betrieb benötigte Waren also immer den Bruttobetrag – wie ein Endverbraucher.
Besonders als Start-up ist es wichtig zu berechnen, welche Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Status mit sich bringt:

Vorteile

 Weniger Formalitäten: Das Finanzamt verlangt keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.

 Werbung mit niedrigeren Preisen: Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer berechnen, die der Endverbraucher zahlt.

 Die Buchführung ist für einen Kleinunternehmer sehr einfach.

Nachteile

 Bei der Berechnung der Einkaufspreise für Betriebsausgaben ist immer der Bruttobetrag heranzuziehen, der Kleinunternehmer zahlt letztlich mehr.

 Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuer-Abzug geltend machen.

 Auf Rechnungen muss auf die Kleinunternehmer-Eigenschaft hingewiesen werden (Beispiel: „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG”). Der Kleinunternehmer muss sich also gegenüber allen Kunden als Unternehmer mit weniger Einnahmen „outen”.

Von der Umsatzsteuerpflicht gibt es einige wenige Ausnahmen. So findet sich beispielsweise auf Arztrechnungen keine Mehrwertsteuer. Auch für die Wohnungsmiete muss kein Mehrwertsteuerrechner herangezogen werden.

Die beiden wichtigsten Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht sind die Kleinunternehmerregelung und die innergemeinschaftliche Lieferung. In diesen Fällen sind Bruttobetrag und Nettobetrag also gleich und eine gesonderte Berechnung der Mehrwertsteuer ist nicht nötig:

  • Wer als Kleinunternehmer gilt, darf keine Umsatzsteuer berechnen (§ 19 UStG).
  • Im Fall einer innergemeinschaftlichen Lieferung (innerhalb der EU) darf der Leistende ebenfalls keine Umsatzsteuer berechnen (§ 6a UStG). Die Steuerpflicht fällt im Empfängerland an.

Mehrwertsteuer berechnen online

Das Berechnen der Mehrwertsteuer ist nicht immer ganz einfach. Wer nicht gerade eine Formel zum Berechnen dieser Steuer im Kopf hat, kann seinen Rechner oder sein Handy benutzen – denn im Internet findet sich eine Vielzahl von Mehrwertsteuerrechnern.

Oft sind diese auch als Apps für mobile Geräte verfügbar.

Die Programmierung eines Mehrwertsteuerrechners ist übrigens recht einfach – weil sich die Berechnung selbst nach einer unkomplizierten Formel richtet. Schon mit ein paar Zeilen JavaScript und HTML – den wichtigsten Sprachen des Internets – lässt sich eine funktionierende Website für einen zuverlässigen Mwst-Rechner programmieren.

Was gibt es bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen?

Unternehmer sind zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet. Hierbei müssen viele Einzelheiten berücksichtigt werden. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

 eine fortlaufende Rechnungsnummer,

 die Steuernummer des Ausstellers der Rechnung,

 den Nettobetrag und Bruttobetrag sowie die berechnete Mehrwertsteuer,

 den Mehrwertsteuersatz in Prozent.

Mithilfe von Buchhaltungssoftware erstellte Rechnungen nehmen dem Unternehmer nicht nur das Formulieren und Schreiben des Dokuments, sondern auch das Berechnen der Mehrwertsteuer ab. Berechnungen können insbesondere dann umständlich werden, wenn verschiedene Posten – möglicherweise noch mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen – zu berechnen sind. Ein Beispiel:

Nr. Gegenstand Nettobetrag MwSt. Mehrwertsteuersatz Bruttobetrag
1 Tee, 1 kg € 18,68 € 1,31 7 % € 19,99
2 Spielzeug € 25,20 € 4,79 19 % € 29,99
3 Babywindeln, 20 Stk. € 6,71 € 1,28 19 % € 7,99
Summe € 50,59 € 7,38 € 57,97

Mehrwertsteuersätze weltweit

In der Europäischen Union gibt es mittlerweile für vieles gemeinsame Regelungen – der Steuersatz ist in jedem Land jedoch unterschiedlich. Die höchste Mehrwertsteuer wird in Ungarn bezahlt (27 Prozent), den niedrigsten Regelsteuersatz zahlt man im kleinen Luxemburg (17 Prozent).

Eine einheitliche Regelung besteht innerhalb der Europäischen Union dahingehend, dass die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ausgestaltet sein muss. Der Regelsteuersatz muss außerdem mindestens 15 Prozent betragen.

Europäische Union

Land Regulärer Mehrwertsteuersatz Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Belgien 21 % 6 %
Dänemark 25 % keiner
Deutschland 19 % 7 %
Finnland 24 % 14 %, 10 %
Frankreich 20 % 10 %, 5,5 %, 2,1 %
Griechenland 23 % 13 %, 6,5 %
Großbritannien 20 % 5 %
Italien 22 % 10 %, 6 %, 4 %
Luxemburg 17 % 14 %, 8 %, 3 %
Niederlande 21 % 6 %
Österreich 20 % 12 %, 10 %
Polen 23 % 8 %, 5 %
Portugal 23 % 13 %, 6 %
Schweden 25 % 12 %, 6 %
Spanien 21 % 10 %, 4 %
Tschechien 21 % 15 %
Ungarn 27 % 18 %

Bei flexiblen Mehrwertsteuerrechnern, die Preise nicht nur nach den in Deutschland geltenden Sätzen von 7 oder 19 Prozent berechnen können, sind die Prozentsätze frei einstellbar.

Wer also eine Rechnung aus dem Ausland überprüfen will, kann mithilfe eines solchen Mehrwertsteuerrechners schnell feststellen, ob die Rechnung korrekt ausgestellt wurde.

Nicht-EU

Land Regulärer Mehrwertsteuersatz Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Argentinien 21 % 10,5 %, 0 %
Australien 10 % keiner
Brasilien 17 % keiner
China (VR) 17 % 13 %, 6 %, 3 %
Indien 12,5 % 4 %, 1 %, 0 %
Island 25,5 % 7 %
Japan 5 % keiner
Kanada 5 % 0 %
Mexiko 16 % 0 %
Norwegen 25 % 11 %, 7 %
Russland 18 % 10 %, 0 %
Schweiz 8 % 3,8 %, 2,5 %, 0 %
Südafrika 14 % 7 %, 4 %
Südkorea 10 % keiner
Thailand 7 % keiner
Türkei 18 % 8 %, 1 %
Ukraine 20 % 0 %

Beim Berechnen der Mehrwertsteuer auf ausländischen Rechnungen, auch mithilfe eines Mehrwertsteuerrechners, kann der jeweilige Nettobetrag oder Bruttobetrag oft auch direkt ausgelesen werden. Hierfür müssen natürlich die Bezeichnungen bekannt sein.

Die wichtigsten sind:

  • VAT (englisch): Value Added Tax
  • TVA (französisch): Tax sur la valeur ajoutée
  • MwSt. (deutsch): Mehrwertsteuer
  • IVA (Italienisch): Imposta valore aggiunto

Die historische Entwicklung der Mehrwertsteuer

Seit der Einführung der Mehrwertsteuer hat sich der Mehrwertsteuersatz in Deutschland ständig erhöht. Von 1968 bis 1998 waren die jeweiligen Anhebungen immer auf einen Prozentpunkt beschränkt. Die letzte Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes betrug jedoch gleich drei Prozentpunkte (2007).

Inzwischen liegt der Mehrwertsteuersatz in Deutschland bei 19 Prozent. Dies ist im EU-Vergleich ein eher unterdurchschnittlicher Wert. Der Anteil der Umsatzsteuer am gesamten Steueraufkommen in Deutschland beträgt etwa 30 Prozent. Damit ist die Mehrwertsteuer die wichtigste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden.

Jahr Regulärer Mehrwertsteuersatz Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
1968 11,0 % 5,5 %
1978 12,0 % 6,0 %
1979 13,0 % 6,5 %
1983 14,0 % 7,0 %
1993 15,0 % 7,0 %
1998 16,0 % 7,0 %
2007 19,0 % 7,0 %
Mit einem Mehrwertsteuerrechner, der verschiedene Mehrwertsteuersätze berechnen kann, lassen sich die historischen Preisunterschiede für Waren sehr gut veranschaulichen. Die kontinuierlichen Mehrwertsteuererhöhungen seit 1978 haben sich auch auf die Inflation ausgewirkt.