Einzelunternehmen

Was ist ein Einzelunternehmer?

Wenn du dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender mit einem Unternehmen allein selbstständig machst, bist du zunächst automatisch ein Einzelunternehmer als Person. Kurz gesagt: Du bist das Unternehmen. Als Einzelunternehmen werden im Allgemeinen also alle Unternehmen bezeichnet, die letztlich von nur einer Person geführt werden – unabhängig von der Rechtsform. Im strengeren Sinne gelten als Einzelunternehmen jedoch nur Betriebe, bei denen der Inhaber mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Die Rechtsformen GmbH, AG und UG scheiden insofern also aus.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 9:17 min

    Was sind die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens?

    Eines ist klar: Als Einzelunternehmer – ganz gleich, welche Rechtsform du wählst – bist du auf dich allein gestellt. Das hat Vor- und Nachteile. Bei der Frage, ob du lieber allein oder zusammen mit Partnern ein Unternehmen gründen willst, musst du vieles bedenken. Du kannst bei einem Einzelunternehmen über das Betriebsvermögen frei verfügen, du kannst die Geschäftspolitik ganz allein bestimmen und als Kaufmann zum Beispiel selbst entscheiden, welche Artikel du verkaufen willst und welche nicht. Du trägst aber auch das volle Risiko allein.

    Als Einzelunternehmen kannst du selbst entscheiden, trägst jedoch das volle Risiko

    Einzelunternehmen Risiko und Entscheidungsfreiheit

    Hinweis:

    Die Entscheidung „Einzelunternehmen oder Unternehmen mit mehreren Personen“ ist letztlich auch eine Typfrage: Bist du eher ein Einzelgänger oder ein Teamplayer? Hiervon hängt es entscheidend ab, welche Art von Unternehmen du gründen solltest.

    Bedenke auch:

    Es ist einfacher, zunächst ein Einzelunternehmen zu gründen und sich in der Folgezeit mit Partnern zusammenzutun, wenn man bereits einige Erfahrungen im Geschäftsleben gesammelt hat.

     

    Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?

    Der Anfang als Einzelunternehmer ist einfacher, als du vielleicht denkst – besonders dann, wenn du dich nicht für die Form einer Kapitalgesellschaft entscheidest. Du musst dein Einzelunternehmen zunächst bei verschiedenen Institutionen – manchmal auch nur bei einer einzigen – anmelden. Wo? Das erfährst du in dieser Liste:

    Unternehmen Eintrag ins Handelsregister Anmeldung beim Gewerbeamt Anmeldung beim Finanzamt
    Kaufleute ja ja nein
    Kleingewerbe freiwillig ja nein
    Freiberufler nein nein ja

    Was sind Kaufleute?

    Als Kaufmann oder Kauffrau giltst du, wenn du mit deinem Einzelunternehmen als Person ein Handelsgewerbe betreibst. Nach § 1 des Handelsgesetzbuchs ist ein Handelsgewerbe wie folgt definiert:

    • … jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

    Der Gesetzeswortlaut stellt bei der Frage Kaufmann oder Nicht-Kaufmann also im Wesentlichen auf die Größe des Betriebs ab. Bis zu einem gewissen Umfang kannst du als Kleingewerbetreibender (nicht zu verwechseln mit dem steuerlichen Begriff des Kleinunternehmers) auf den Eintrag ins Handelsregister und die Buchführungspflicht verzichten.

    Was ist der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern?

    Die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden ist für dich als Einzelunternehmer wichtig. Denn als Gewerbetreibender musst du dein Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden und eventuell zusätzliche Bedingungen erfüllen. Für Freiberufler reicht die Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt. In § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) sind typische freie Berufe aufgezählt:

    • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
    • Heilberufe (Ärzte, Krankengymnasten und Ähnliche)
    • Berufe aus dem wissenschaftlich-technischen Bereich (Architekten, Ingenieure usw.)
    • Journalisten, Dolmetscher und andere
    Einzelunternehmen Unterscheid zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler

    Man sieht:
    Freie Berufe zeichnen sich in der Regel durch eine gewisse Qualifikation und die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art aus. Die Aufzählung im Gesetz ist übrigens nicht abschließend. Recherchiere im Zweifelsfall im Internet oder informiere dich beim Gewerbeamt, ob deine Tätigkeit als Einzelunternehmer eventuell den freien Berufen zuzuordnen ist.

    Vom Einzelunternehmen zur GbR oder OHG

    Sobald sich Gründer zusammentun, um einen gemeinsamen geschäftlichen Zweck zu erreichen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder – wenn einer der Beteiligten Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist – eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Dann haften die Gründer – anders als beim Einzelunternehmen – gesamtschuldnerisch. Das heißt: Wenn aus irgendwelchen Gründen ein Anspruch eines Gläubigers gegen die GbR oder die OHG besteht, muss jeder Gesellschafter für diese Schuld mit seinem Vermögen einstehen. In diesem Fall ist es ratsam, dass sich die vorherigen Einzelunternehmer rechtlich beraten lassen. Denn es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen, die vor allem in puncto Haftung und Steuern deutliche Vorteile gegenüber der OHG oder der GbR aufweisen.

    Beachte:

    Eine OHG oder GbR kann schon ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag zustandekommen.

    Rechnungslegung im Einzelunternehmen

    Viele Start-ups, die ein Einzelunternehmen gründen, unterschätzen am Anfang den Aufwand für die Buchhaltung. Besonders kompliziert ist die doppelte Buchführung bzw. das Aufstellen einer Bilanz, zu der du unter Umständen als Einzelunternehmer verpflichtet bist. Einfacher ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die letztlich nur Eingaben und Ausgaben gegenüberstellt. Wann kannst du welche Form der Rechnungslegung anwenden? Hier gibt es strenge gesetzliche Vorschriften.

    Einzelunternehmen Rechnungslegung
    Gewerbetreibende, auch Einzelkaufleute • Ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn: Bilanzierungspflicht
    • Sonst Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
    Freiberufler • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
    GmbH, AG • Bilanzierungspflicht

    Du solltest schon beim Gründen des Einzelunternehmens hierauf achten. Wenn du die Rechtsform GmbH oder AG für dein Einzelunternehmen wählst, wirst du viel Zeit für die Buchhaltung aufwenden müssen – Zeit, die dir für das eigentliche Geschäft, nämlich dem Generieren von Umsätzen, verloren geht. Zielst du jedoch schon beim Gründen auf hohe Umsätze ab, ist es gut, von Anfang an mit der doppelten Buchhaltung vertraut zu sein.

     

    Vorteile und Nachteile verschiedener Rechtsformen

    Wenn du allein eine Existenz als Selbstständiger gründen willst, kannst du für dein Einzelunternehmen die Form einer Kapitalgesellschaft wählen. Als Einzelgänger kommen für dich drei Alternativen infrage: die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) sowie eine AG.

    Rechtsform Kennzeichen Vorteile Nachteile
    Einzelunternehmen als Person Inhaber selbst tritt als Rechtssubjekt auf • Unkompliziert
    • Kein vorgeschriebenes Startkapital
    • Einfache Buchhaltung möglich (EÜR)
    • Freibetrag bei der Gewerbesteuer
    • Volle Haftung mit dem Privatvermögen
    Ein-Personen-GmbH Gesellschaft als eigenständiges Rechtssubjekt • Begrenzte Haftung
    • Eigene Rechtsfähigkeit der GmbH, weitgehend unabhängig vom Inhaber als Privatperson
    • Stammkapital notwendig (25.000 Euro)
    • Banken geben ungern Kredite
    • Doppelte Buchführung, Körperschaftsteuer
    UG (haftungsbeschränkt) Vorstufe einer GmbH • Stammkapital 1 Euro
    • ansonsten wie GmbH
    • Ansparpflicht
    • ansonsten wie GmbH
    Ein-Personen-AG Gesellschaft, die durch Anteilseigner finanziert wird • Sehr leicht übertragbar
    • Gute Möglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung
    • Positives, seriöses Image
    • Aufwendige Formalitäten beim Gründen, viele laufende Pflichten
    • Unternehmer ist gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig
    • Höheres Grundkapital (50.000 Euro)

    Wie funktioniert eine Ein-Personen-GmbH?

    Das Prinzip einer Ein-Personen-GmbH sieht wie folgt aus:

    • Nicht du als Person trittst im Geschäftsleben auf, sondern die GmbH als selbstständiges juristisches Subjekt.
    • Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob mehrere Personen Gesellschafter sind oder ob es sich um eine Ein-Personen-GmbH handelt.
    • Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, dieses muss mindestens 25.000 Euro betragen.

    Wie gründe ich eine Ein-Personen-GmbH?

    Während du als Einzelunternehmer relativ einfach eine eigene Existenz gründen kannst, ist die Gründung einer GmbH mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden.

    1. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Wer es sich beim Gründen etwas einfacher machen will, kann vor der notariellen Beglaubigung ein Musterprotokoll für eine Ein-Personen-Gründung als PDF-Dokument herunterladen und bereits ausfüllen.
    2. Du musst ein Stammkapital von 25.000 Euro einbringen, wenn du eine GmbH gründen willst. Nur die Hälfte davon (12.500 Euro) muss sofort bezahlt werden. Die Einzahlung kann auch mit Sachwerten erfolgen.
    3. Die Gründung der GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden.

    Was kostet es, eine GmbH zu gründen?

    Wie du siehst, ist schon die Gründung einer GmbH mit Kosten verbunden. Wenn du einen Businessplan erstellen musst (zum Beispiel einen Businessplan für das Arbeitsamt, um eine Förderung für dein Einzelunternehmen zu erhalten), darfst du diese Positionen keinesfalls vergessen. Die Kosten bei der Gründung sind im Einzelnen:

    • Gebühren für den Notar
    • Das Stammkapital (25.000 Euro)
    • Kosten für den Eintrag ins Handelsregister und die Bekanntmachung

    Was macht der Geschäftsführer einer GmbH?

    Wie bereits gesagt: Die GmbH ist eine juristische Person, die eigenständig im Geschäftsleben auftritt und prinzipiell auch nur als solche haftbar gemacht werden kann. Verträge werden im Namen der GmbH abgeschlossen. Die praktische Erledigung der Angelegenheiten in diesem Einzelunternehmen erfolgt durch den Geschäftsführer – und bei einer Ein-Personen-GmbH kannst du als Gründer selbst dieser Geschäftsführer sein. Du kannst aber auch eine andere Person für diese Tätigkeit einstellen. Dass dieser Geschäftsführer uneingeschränkt geschäftsfähig sein muss, versteht sich eigentlich von selbst, ist aber auch in § 6 des GmbH-Gesetzes geregelt.

    Wichtig:

    Man darf nicht als Geschäftsführer bestellt werden, wenn man wegen bestimmter Straftaten (insbesondere mit wirtschaftlichem Bezug) verurteilt wurde und die Rechtskraft des Urteils weniger als fünf Jahre zurückliegt. Siehe im Einzelnen dazu § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG.

    Die GmbH in Kleinausgabe: UG (haftungsbeschränkt)

    Seit 2008 gibt es in Deutschland die UG (Unternehmergesellschaft) – auch Mini-GmbH, kleine GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt. Sie ähnelt der englischen Limited (Ltd.). Besonders für Gründer ist diese Form des Einzelunternehmens verlockend – denn sie eröffnet die Möglichkeit, mit nur sehr wenig Eigenkapital eine Existenz zu gründen und dabei die Haftung des Einzelunternehmens zu beschränken. So wird das Risiko schon bei der Gründung beträchtlich verringert. Im Prinzip ist die UG als Einzelunternehmen eine Vorstufe zur GmbH.

    • Rechtsform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt)
    • Startkapital: 1 Euro
    • Die UG muss Rücklagen bilden: 25 Prozent, bis 25.000 Euro als Stammkapital für eine GmbH erreicht sind.
    • Wie bei der GmbH muss die Gründung notariell beurkundet werden. Auch hier hilft das Musterprotokoll für eine Ein-Personen-Gründung.
    • Rechtlich hat die UG im Wesentlichen die Stellung einer GmbH.
    • Die UG haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

    Darauf musst du bei der Haftung achten

    Whow! Das ist ja ganz einfach: Eine UG oder GmbH als Einzelunternehmen gründen, auf volles Risiko setzen, und wenn es nicht klappt, hafte ich mit einem Euro? So einfach ist es natürlich nicht. Selbstverständlich haben Gesetzgeber und Rechtsprechung hier Grenzen gesetzt, über die du dich vor dem Gründen eines Einzelunternehmens in der Rechtsform einer GmbH oder UG informieren solltest. In vielen Fällen haften Gründer – als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH oder UG – mit ihrem gesamten Privatvermögen. Beispiele:

    • Der Gesellschafter hat persönlich Kredite oder Bürgschaften abgeschlossen.
    • Die Buchhaltung unterscheidet nicht korrekt zwischen dem persönlichen Vermögen des Gründers und Gesellschaftsvermögen des Einzelunternehmens.
    • Der Geschäftsführer tritt nicht wie ein ordentlicher Kaufmann im Geschäftsleben auf. Typische Fälle:
      • Er betreibt hoch riskante Geschäfte.
      • Er trifft kostenintensive Entscheidungen ohne fachkundige Beratung.

    Wie erfolgt die Gründung einer Ein-Personen-AG?

    Du kannst als alleiniger Gesellschafter auch ein Einzelunternehmen in Form einer AG (Aktiengesellschaft) gründen. Ganz verkürzt lässt sich die Gründung einer Ein-Personen-AG so darstellen:

    • Die Organe einer AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre.
    • Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Personen bestehen.
    • Dieser bestimmt den Gründer (also dich) zum geschäftsführenden Vorstand.
    • Du musst als Grundkapital 50.000 Euro aufbringen.
    • Die Gründung wird vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und einem Dritten geprüft. Dritter kann zum Beispiel ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater sein.

    Ein Einzelunternehmen als Aktiengesellschaft ist gerade bei Start-ups eine absolute Ausnahme. Sie eignet sich nur dann, wenn du mit deinem Einzelunternehmen hoch hinaus willst und mit beträchtlichen Umsätzen rechnest. Aber gerade die Gründung einer AG ist mit einem hohen Aufwand an Formalitäten verbunden – auch dann, wenn es sich bei der AG um ein Einzelunternehmen handelt.

    Beachte:

    Für die Gründung einer AG musst du dich unbedingt rechtlich beraten lassen. Wende dich deshalb an einen Rechtsanwalt oder einen Notar und informiere dich bei deiner örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer.

    AG und GmbH: Hierauf musst du bei der Gewerbeanmeldung achten

    Bei den meisten Einzelunternehmen steht am Anfang die Gewerbeanmeldung. Die Ausnahme für Freiberufler gilt nicht, wenn diese eine GmbH oder AG gründen. Wenn du als Rechtsform für dein Einzelunternehmen die GmbH oder AG wählst, bist du zusätzlich zur Anmeldung beim Handelsregister verpflichtet.

    • Auch als Freiberufler musst du eine GmbH oder AG beim Gewerbeamt anmelden.
    • Wenn du deine GmbH oder AG beim Gewerbeamt anmeldest, bekommst du in der Regel nach dieser Anmeldung weitere Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt.

    Welche Steuern musst du zahlen?

    Steuern für dein Einzelunternehmen können aus verschiedenen Gründen anfallen. Die Art der Steuern richtet sich auch danach, welche Rechtsform dein Einzelunternehmen hat.

    Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer
    Gewerbetreibender ja ja nein
    Freiberufler ja nein nein
    Ein-Personen-GmbH, UG ja ja ja
    Ein-Personen-AG ja ja ja
    • Wenn du als Einzelunternehmer Mitarbeiter beschäftigst, musst du Lohnsteuer an das Finanzamt abführen – unabhängig davon, welche Rechtsform dein Unternehmen hat.
    • Dein Einzelunternehmen muss außerdem Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, es sei denn, du bist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (dies ist auch für eine GmbH oder AG möglich).
    • Kapitalertragsteuer fällt an, wenn dein Einzelunternehmen als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet.

     

    Warnung vor dubiosen Registereinträgen

    Am Anfang deiner Selbstständigkeit wirst du wahrscheinlich einige Briefe erhalten, die einen offiziellen Anschein erwecken. In diesen Schreiben wirst du dazu aufgefordert, einen hohen Betrag zu zahlen, um dein Einzelunternehmen zum Beispiel in ein Firmenregister oder Adressverzeichnis aufzunehmen. Die dahinter stehenden Dienstleistungen sind aber meist völlig wertlos. Deine Firma wird in irgendeine unwichtige Datenbank eingetragen – und das war es dann auch. Sieh deshalb genau hin! In den meisten Fällen kannst du diese Schreiben getrost in den Papierkorb werfen. Der Bundesanzeiger hat eine Liste mit Firmen veröffentlicht, die mit dieser Methode zu schnellem Geld kommen wollen.

    Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software:

    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.