Umsatzsteuerpflicht

Was ist Umsatzsteuerpflicht?

Die Umsatzsteuerpflicht verpflichtet den Unternehmer eine Steuer auf alle Leistungen und Produkte aufzuschlagen, die dann ans Finanzamt weitergeleitet wird.

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland zurzeit 19 Prozent, der reduzierte Steuersatz 7%.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 6:12 min

    Was ist die Umsatzsteuer?

    Jeder Unternehmer, der selbstständig tätig ist, muss auf die Preise, die er für seine Leistungen verlangt, grundsätzlich Umsatzsteuer aufschlagen. Er nimmt die Umsatzsteuer von seinen Kunden ein und leitet sie weiter ans Finanzamt – in der Regel quartalsweise (Umsatzsteuervoranmeldung).

    Er kann von dieser regelmäßigen Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt den Betrag absetzen, den er im betreffenden Zeitraum selbst an Umsatzsteuer bezahlt hat, wenn er zum Beispiel Gegenstände für sein Unternehmen gekauft hat. Das ist die sogenannte Vorsteuer.

    Es besteht kein Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Beides sind Begriffe für dieselbe Steuer. Im Gesetz wird jedoch der Begriff Umsatzsteuer verwendet. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland zurzeit 19 Prozent. Lediglich Kleinunternehmer sind von der Steuerpflicht befreit.

     

    Umsatzsteuer in Deutschland

    Die Umsatzsteuer ist die größte steuerliche Einnahmequelle für Bund, Länder und Gemeinden – eine der wichtigsten Steuern überhaupt. Im Jahr 2012 wurden fast 200 Milliarden Euro Umsatzsteuer eingenommen. Und seit 1968, dem Jahr der Einführung der Umsatzsteuer in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Umsatzsteuersatz von 10 auf 19 Prozent gestiegen. Dabei liegt Deutschland noch im europäischen Mittelfeld. Dänemark und Schweden haben Mehrwertsteuersätze von 25 Prozent. Lediglich Luxemburg hat einen relativ niedrigen Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent.

    Bezahlt wird die Umsatzsteuer letztlich nur von den Endverbrauchern, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, deshalb aber auch keine Vorsteuer berechnen können. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil sie nicht direkt von demjenigen erhoben wird, der sie bezahlt. Die Berechnung der Umsatzsteuer mithilfe eines Taschenrechners ist sehr einfach:

    • Nettobetrag berechnen, wenn der Bruttobetrag bekannt ist: Bruttobetrag / 1,19 (bzw. 1,07 beim ermäßigten Steuersatz)
    • Bruttobetrag berechnen, wenn der Nettobetrag bekannt ist: Nettobetrag * 1,19 (bzw. 1,07)

    19%, 7% oder 0% Umsatzsteuer?

    Zu unterscheiden sind der reguläre und der ermäßigte Steuersatz (19 oder 7 Prozent). Einige wenige Leistungen sind komplett steuerfrei. Diese Übersicht gibt Aufschluss:

    • 19%
      ➜ Regulärer Steuersatz gemäß § 19 Abs. 1 UStG
      ➜ Alles, was nicht umsatzsteuerfrei ist oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfällt
    • 7%
      ➜ Ermäßigter Steuersatz gemäß § 19 Abs. 2 UStG
      ➜ Die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, lebende Tiere, Übernachtungen, Kunstgegenstände, orthopädische Hilfsmittel usw.
    • 0%
      ➜ Umsatzsteuerfreie Waren und Dienstleistungen gemäß § 4 UStG
      ➜ Auslandslieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Kreditvermittlungen, Versicherungen usw

    Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

    Welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, ergibt sich aus dem Gesetz, genauer gesagt: dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Umsatzsteuerpflichtig sind „die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt” – so steht es in § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

    Wer also selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Umsatzsteuer berechnen. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 19 UStG: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro. Hinzukommen muss die Prognose, dass 50.000 Euro Umsatz im laufenden Kalenderjahr nicht überschritten werden.

    • ! Regel: Jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig.
    • ! Ausnahme: Kleinunternehmer (nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz)

    Kleinunternehmer – Vorteile und Nachteile

    Für viele Selbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler, die unter der Jahresumsatzsteuergrenze von 17.500 Euro liegen, stellt sich die Frage des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 2 UStG. Ein Unternehmer kann diesen Verzicht dem Finanzamt gegenüber erklären und somit umsatzsteuerpflichtig werden.

    ! Achtung: Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ist diese Erklärung für fünf Jahre bindend! Es stellt sich also die Frage, welche Vorteile und Nachteile die Stellung als Kleinunternehmer hat.

    Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht

    Vorteile

     Gegenüber Endverbrauchern kann mit niedrigeren Preisen geworben werden (kein Aufschlag der Umsatzsteuer)

     Keine bürokratische Belastung durch Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen (Zeitersparnis)

     Erleichterte Buchführung

    Nachteile

     Offenbarung der Kleinunternehmer-Eigenschaft gegenüber dem Kunden auf Rechnungen ist wenig werbewirksam

     Kein Vorsteuer-Abzug möglich

    Umsatzsteuerpflicht (Regelfall)

    Vorteile

     Vorsteuer-Abzug möglich

     Professionelles Erscheinungsbild durch MwSt.-Ausweis auf Rechnungen

    Nachteile

     Bürokratischer Mehraufwand durch Umsatzsteuervoranmeldungen

     Preise für eigene Leistungen werden für die Kunden (Endverbraucher) höher – allerdings nur im Vergleich zu Kleinunternehmern, die seltener auf dem Markt auftreten

     

    Die Umsatzsteuervoranmeldung

    Im Laufe eines Geschäftsjahres nimmt ein Unternehmen in der Regel einen beträchtlichen Betrag an Umsatzsteuer ein. Um einen ungerechtfertigten Zinsvorteil gegenüber dem Fiskus zu verhindern, muss ein Selbstständiger, der unter die Umsatzsteuerpflicht fällt, in regelmäßigen Abständen während des laufenden Kalenderjahres Vorauszahlungen auf seine Umsatzsteuerschuld leisten, die erst am Ende des Jahres verbindlich festgestellt wird – anhand der jährlichen Umsatzsteuererklärung.

    Im Prinzip übernimmt der Umsatzsteuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt eine Treuhänder-Funktion. Die Umsatzsteuervoranmeldung (mit der die Höhe der Vorauszahlung vom Unternehmer angezeigt wird) ist jeweils am 10. des Folgemonats dem Finanzamt zu übermitteln – und zwar auf elektronischem Weg über das Verfahren ELSTER (Elektronische Steuer erklärung). Gute Finanz- und Steuersoftware verfügt in der Regel über Schnittstellen zu ELSTER, die den Aufwand für die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung erheblich verringern.

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.