Skonto

Was ist Skonto?

Unter dem Begriff Skonto versteht man einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, wenn der Zahlungspflichtige innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt (z. B. „Innerhalb von 7 Tagen abzüglich 2 % Skonto“). Wird die Rechnung erst nach Ablauf der Skontofrist beglichen, so stellt dies eine Form der Zinszahlung für den Lieferantenkredit dar. Der Kunde muss den vollen Preis, der sich aus der Rechnung ergibt, begleichen.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 2:44 min

    Kundenskonto vs. Lieferantenskonto

    Der Unterschied zwischen den Begriffen Kundenskonto und Lieferantenskonto liegt in der Perspektive.

    Kundenskonto Lieferantenskonto
    Unternehmen gewähren dem Kunden Skonto Lieferanten gewähren einem Unternehmen Skonto.
    Für das Unternehmen ist das Skonto ein Kostenbestandteil
    Das Skonto reduziert für das Unternehmen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). „Zieht“ das Unternehmen Skonto, reduzieren sich dessen Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB).

    Was ist der Unterschied zwischen einem Rabatt und Skonto?

    Skonto ist ein Preisnachlass, der dem Kunden gewährt wird, um ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Mit einer Preisreduzierung wird es dem Kunden attraktiv gemacht, den Rechnungsbetrag möglichst umgehend zu begleichen. Skonto wirkt wie ein Rabatt, wird jedoch nur als Nachlass für eine schnelle Zahlung gewährt, nicht für den Kauf großer Mengen.

    • Skontozeitbedingter Nachlass
    • Rabattmengenbedingter Nachlass

    Eine Sonderform ist zudem der sogenannte Barzahlungsrabatt. So wird ein Skontoabzug genannt, der bei sofortiger Bezahlung einer Rechnung erfolgt.

    Hinweis: Sowohl Skonto als auch Rabatt sind freiwillige Preisnachlässe, die ein Lieferant gewährt. Der Rechnungsempfänger hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, bei schneller Zahlung einen Skontosatz abzuziehen.

     

    Wie wird der Skonto berechnet? (Beispiel)

    Eine Webagentur erhält von ihrem Webhoster eine Rechnung über € 100,- plus € 19,- Mehrwertsteuer für das Hosten mehrerer Internetseiten in einem bestimmten Zeitraum. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zusatz „2 % Skonto innerhalb von 7 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto” versehen. Die Webagentur zahlt zwei Tage später.

    Die Formel zur Berechnung des Preisnachlasses (Skonto) lautet:

    Skonto
    =
    Rechnungsbetrag × Skontosatz
    100
    • Vom Netto-Rechnungsbetrag werden 2 Prozent abgezogen (€ 100,- minus € 2,- ist € 98,-).
    • Von der Umsatzsteuer werden ebenfalls 2 Prozent abgezogen (€ 19,- minus € 0,38 ist € 18,62).

    Die Webhostingkosten betragen für die Webagentur dank Skontoabzug somit nur € 98,-

    Diese werden beispielsweise bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Die eingesparten € 2,- machen den ganzen Skonto-Vorteil für das Unternehmen aus, denn 38 Cent eingesparte Umsatzsteuer wirken sich lediglich auf den durchlaufenden Posten Umsatzsteuer aus. Dieser Vorteil ist also unerheblich.

    Wird Skonto vom Brutto oder Netto gezogen?

    Wird einem Endkunden Skonto gewährt, dann ist die Bemessungsgrundlage immer der Bruttobetrag.

    Bei einem Unternehmen ist es aus betriebswirtschaftlicher Sicht egal ob der Skonto vom Netto– oder Bruttobetrag abgezogen wird, da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist. Der gewerblicher Rechnungsempfänger wird den Skontoabzug daher stets vom Netto-Betrag einer Rechnung abziehen (siehe vorangegangenes Beispiel).

    Warum ist ein Skonto sinnvoll?

    Die Inanspruchnahme eines Skontos ist in der Regel vorteilhaft und bietet sowohl Unternehmen als auch Kunden einen Nutzen. Das Unternehmen schafft dabei einen Anreiz zur schnellen Zahlung, wodurch die Anzahl der Mahnungen und Zahlungsausfälle verringert wird.

    Der Kunde hingegen spart deutlich Geld, wenn er die Rechnung in einer bestimmten Frist bezahlt. Meist lohnt es sich sogar, einen Bankkredit in Anspruch zu nehmen, um ein Skonto auszunutzen, denn die Zinskosten für den Lieferantenkredit sind in der Regel sehr teuer.

    Um diesen Vorteil zu berechnen, müssen Zinssatz des Lieferantenkredits und Zinssatz der Bank verglichen werden. Die Berechnung erfolgt mit der Formel:

    Zinssatz des Lieferantenkredits
    =
    Skontosatz × 360 Tage
    Zahlungsziel in Tagen
    Skontofrist in Tagen

    In dem oben genannten Beispiel wären das:

    Zinssatz des Lieferantekredits: (2 % x 360 Tage) / (30 Tage – 7 Tage) = p.a. 31,30 %
    Beträgt der Zinssatz des Kontokorrentkredits beispielsweise p.a. 12,25%, dann ist der errechnete Zinssatz höher als der des Kontokorrentkredits. Somit sollte das Zahlungsziel in Anspruch genommen werden.

    Ein weiterer Vorteil des Lieferantenkredits besteht für den Kunden darin, dass er für die Inanspruchnahme keinerlei Bonität oder Sicherheiten nachweisen muss. Der Lieferant sichert seinen Zahlungsanspruch manchmal durch einen Eigentumsvorbehalt ab, dieser wird jedoch mit der Zahlung abgewendet. Das größte Sparpotenzial durch die Ausnutzung von Skonti entsteht immer dann, wenn bereits viel Kapital und damit Liquidität vorhanden ist.

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.