Auftrag

Was ist ein Auftrag?

Umgangssprachlich wird unter einem Auftrag eine Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen verstanden, wobei die Lieferung oder Leistung vom Auftragnehmer zu bezahlen ist. Im juristischen Sinne ist das jedoch nicht korrekt. Das BGB definiert den Auftrag als Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem der Beauftragte unentgeltlich tätig wird.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 4:17 min

    Was ist ein Auftrag im Sinne des BGB?

    Im bürgerlichen Recht handelt es sich bei einem Auftrag um einen Vertrag nach §§ 662 – 674 BGB. Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft unentgeltlich und sorgfältig auszuführen. Ein Beispiel hierfür ist die Erledigung eines Botengangs. Sowohl der Beauftragte als auch der Beauftragende haben hierbei einige Pflichten zu erfüllen.

    Pflichten des Auftragnehmers:

    • Auskünfte über den Stand des Geschäfts geben
    • Nach Beendigung des Geschäfts Rechenschaft ablegen
    • Herausgabe von allem, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und während der Geschäftsbesorgung erlangt hat
    • Im Regelfall persönliche Ausführung des Auftrags

    Pflichten des Auftraggebers:

    • Ersatz der Aufwendungen
    • Bei Verlangen: Leistung eines Vorschusses

    In der Betriebswirtschaft hat diese Art des Vertrags kaum Relevanz, da der Lieferant oder Dienstleister im Regelfall natürlich gegen Bezahlung arbeitet. Die Rede ist dann von einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB).

     

    Was ist ein Auftrag per BWL-Definition?

    Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird der Begriff Auftrag überwiegend mit der Aufforderung eines Kunden, ein Produkt zu liefern oder eine Leistung zu erbringen, gleichgesetzt. Die korrekte Bezeichnung solcher Vorgänge ist „Kundenauftrag“. Gebräuchlich ist in Unternehmen mittlerweile auch der englische Begriff „Order“. Im B2B-Bereich geht einem Auftrag oft ein Angebot voraus.

     

    Welche Inhalte hat ein Kundenauftrag?

    Der Auftrag eines Kunden (bzw. eine Bestellung) sollte im Regelfall mindestens folgende Informationen enthalten:

    • Auftragsnummer und -datum
    • Stammdaten (Name, Adresse, etc.)
    • Auftragspositionen (Produkt/Dienstleistung, Menge, Preis)
    • Gesamtpreis
    • Liefer- und Zahlungsbedingungen
    • Abnahme- bzw. Übergabevereinbarungen (Ort, Termin, Modalitäten)
    • Begleitdokumente/Spezifikationen

    Abhängig davon, um welche Auftragsart es sich handelt, kann der inhaltliche Umfang deutlich höher sein. Das gilt insbesondere bei einer auftragsspezifischen (individuellen) Herstellung oder Ausführung einer Dienstleistung.

     

    Welche Arten von Aufträgen gibt es (per BWL-Definition)?

    Aufträge müssen abhängig von der Branche unterschiedlich spezifiziert werden. Die wichtigsten Erscheinungsformen können nachstehender Tabelle entnommen werden.

    Branche Spezifikation/ Komplexität des Auftrags
    Dienstleistung Auftrag kann insbesondere bei neuen Dienstleistungen (z. B. Entwicklung einer neuen Software) sehr umfangreich sein; Aufträge über hunderte von Seiten sind möglich
    Konsumgüter (B2C) Spezifikation gestaltet sich meist einfach; Auftraggeber wählt vorhandene Produkte (Artikelnummern) aus einem Katalog aus; höherer Aufwand lediglich bei variantenreichen, konfigurierbaren Produkten
    Industrie (B2B) Hohe Komplexität bei neuen bzw. individuellen Produkten (z. B. Herstellung einer spezifischen Produktionsanlage); Auftrag kann aufgrund der zahlreichen Begleitdokumente tausende Seiten umfassen
    Handwerk Genau spezifizierter Auftrag ist schwierig, wenn der Auftraggeber seine Anforderungen nicht im Detail definieren kann (z. B. Reparatur bei unbekannter Problemursache); teils Auftragsgestaltung anhand definierter Leistungskataloge

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.