Unternehmensregister

Was ist das Unternehmensregister?

Das Unternehmensregister ist eine zentrale, öffentlich zugängliche Online-Plattform zur Veröffentlichung rechtlich relevanter Unternehmensdaten in Deutschland. Die Datenbank dient der Transparenz im Wirtschaftsleben, indem sie Informationen aus verschiedenen amtlichen Quellen wie dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister und dem Bundesanzeiger bündelt. Bereitgestellt wird es vom Betreiber des Bundesanzeigers im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz. Erfasst werden unter anderem Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten, Unternehmensbekanntmachungen sowie registerrechtliche Eintragungen. Das Unternehmensregister selbst besitzt keinen rechtsbegründenden Charakter, sondern dient als zentrale Veröffentlichungsstelle für bereits anderweitig rechtswirksam eingetragene oder bekanntgemachte Informationen.
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Warum gibt es das Unternehmensregister?

Der Hauptzweck des Unternehmensregisters besteht darin, die Suche und den Zugang zu rechtlich relevanten Veröffentlichungen von Unternehmen zu erleichtern und zu vereinheitlichen. In Deutschalnd ist es hier zu finden: unternehmensregister.de. Früher wurden Abschlüsse in Papierform über den Bundesanzeiger publiziert, was zeitaufwendig und kostenintensiv war. Das elektronische Register hat diesen Prozess automatisiert. Hieraus ergaben sich folgende Vorteile:

  • Publikationsfristen wurden verkürzt

  • Suchfunktionen können genutzt werden

  • Archivierung wird vereinfacht

  • Kosten für Unternehmer wurden gesenkt

Außerdem dient das Online-Register der Erfüllung der EU-Richtlinie zur elektronischen Berichterstattung, was den grenzüberschreitenden Informationsaustausch verbessert und Wettbewerbsbedingungen angleicht.

Ist das Unternehmensregister der Bundesanzeiger?

Das Unternehmensregister ist zwar eng mit dem Bundesanzeiger verknüpft, stellt jedoch eine eigenständige Plattform dar. Der Bundesanzeiger ist die amtliche Veröffentlichungsplattform für Bekanntmachungen wie Ausschreibungen, Insolvenzmeldungen oder Gesellschaftsankündigungen. Das Unternehmensregister hingegen konzentriert sich auf Finanzberichte und Jahresabschlüsse. Technisch gesehen zieht das Register Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger-Portal, beherbergt sie aber in einer speziell strukturierten Datenbank und bietet zusätzliche Such- und Filterfunktionen. Anders gesagt: Der Bundesanzeiger ist eine Quelle, das Unternehmensregister ein strukturierter Speicher.

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmensregister und Handelsregister?

Unternehmensregister und Handelsregister beinhalten teils unterschiedliche Informationen. Ebenso unterscheiden sie sich in ihrem Anwendungszweck. Folgende Übersicht gibt Aufschluss darüber:

MerkmalUnternehmensregisterHandelsregister
InhaltJahresabschlüsse, Finanzberichte, PublikationsarchivFirmierung, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Geschäftsführer
Zweckpapierlose Veröffentlichung von Informationen, Transparenz von FinanzdatenRechtsverhältnisse, Haftungsgrundlagen, Fortbestand der Firma
TrägerBundesanzeiger Verlag, digital betriebenAmtsgericht (Registergericht)
Zugrifföffentlich, onlineöffentlich, online und vor Ort am Gerichtsregister

Welche Informationen stehen im Unternehmensregister?

Im Unternehmensregister lassen sich im Einzelnen folgende Informationen finden:

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)

  • Lagebericht

  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht

  • Corporate-Governance-Bericht

  • Kapitalflussrechnung

  • Eigenkapitalspiegel

  • Prüfungsbericht

  • Ad-hoc-Mitteilungen (bei börsennotierten Gesellschaften)

  • Registerbekanntmachungen

  • Ausschüttungs- und Dividendenbeschlüsse

Seit dem 01.08.2022 müssen außerdem die Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre ab 2022 an das Unternehmensregister übermittelt werden. Für frühere Geschäftsjahre waren diese beim Bundesanzeiger einzureichen.

Tipp:
Wer Hilfe bei der Frage benötigt, wie und wo Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte offengelegt werden müssen, kann den sogenannten Bilanz-Navigator nutzen. Er ist über die Startseite des Unternehmensregisters erreichbar.

Hin und wieder erscheinen auch historische Datensätze, die bis zu zehn Jahre oder länger zurückreichen. Diese Fülle an Informationen erlaubt eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Negativ wirkt es, wenn kleinere Betriebe nur lückenhafte Eintragungen vornehmen – beispielsweise, wenn sie Abschlüsse aus bestimmten Jahren nicht ins Register eingetragen haben. Denn dies könnte beispielsweise erfolgt sein, um ein schlechtes Betriebsergebnis zu verschweigen.

Wie oft müssen die Daten im Unternehmensregister aktualisiert werden?

Das deutsche Recht schreibt vor, dass Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichen müssen. Die Einhaltung dieser Frist ist geregelt, um eine zeitnahe und verlässliche Information sicherzustellen. Darüber hinaus müssen etwaige Änderungen bei den im Register eingetragenen Daten, wie Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderungen, unverzüglich gemeldet werden. Dies erfolgt durch eine Aktualisierung im Handelsregister, welche sich umgehend im Unternehmensregister widerspiegelt. Dadurch bleibt die Datenbasis stets aktuell und aussagekräftig für alle Nutzer.

Wie funktioniert die Suche im Unternehmensregister?

Mit der Suche im Unternehmensregister können Nutzer zahlreiche Fragen zu bestimmten Unternehmen klären. Der Einstieg erfolgt über die Startseite des Portals. Im oberen Bereich befindet sich hier direkt die Suchfunktion. HHier erfassen Anwender den Firmennamen. Zudem wählen sie aus, welche Bereich sie durchsuchen möchten (Registerinformationen oder Veröffentlichungen).

Wem diese Art der Suche zu unspezifisch ist, kann zusätzlich eine erweiterte Suche nutzen. Hier stehen dann eine ganze Reihe weiterer Suchoptionen wie Rechtsform, Ort, Registergericht, Bundesland und Zeitraum der Veröffentlichung zur Verfügung.

Wer steht im Unternehmensregister?

Im Register sind grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gelistet. Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) sind nur dann erfasst, wenn sie bestimmte Größenkriterien überschreiten und dadurch eine Offenlegungspflicht nach dem Publizitätsgesetz auslösen. Ebenso finden sich Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen im EU-Ausland und ausländische Unternehmen mit inländischen Niederlassungen. Eine übersichtliche Darstellung findet sich im nächsten Abschnitt.

Wer muss sich ins Unternehmensregister eintragen?

Folgende Unternehmen sind zur Eintragung verpflichtet:

Eintragung ins Unternehmensregister

  1. Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland

  2. Genossenschaften

  3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

  4. Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, wenn sie in Deutschland tätig sind

  5. Börsennotierte Unternehmen gemäß Wertpapierhandelsgesetz

Ebenfalls verpflichtet sind Personengesellschaften und Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 600.000 Euro Bilanzsumme

  • 12 Mio. Euro Umsatzerlöse

  • 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Woher kommen die Informationen im Unternehmensregister?

Die Daten im Unternehmensregister werden von den Unternehmen selbst bereitgestellt. In der Regel erfolgt dies über ein webbasiertes Einreichungsportal des Bundesanzeiger Verlags. Dort lädt der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter – etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – die Abschlüsse im zugelassenen Dateiformat hoch. Anschließend prüft der Verlag die Formvorschriften, bevor die Daten freigegeben und publiziert werden.

Manche Dokumente werden zusätzlich aus dem Handelsregister übernommen, wenn sie in diesem Bereich hinterlegt wurden. Vereinzelt kommt es vor, dass Einreichungen zurückgewiesen werden, etwa wegen fehlerhafter Konvertierung oder falscher XBRL-Tags (standardisiertes Datenformat für Finanz- und Geschäftsdaten).

Was kostet die Nutzung des Unternehmensregisters?

Für die Registrierung selbst fallen keine Gebühren an. Die Suche nach einzelnen Firmen sowie die Einsicht in Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Registerinformationen sind ebenfalls kostenlos. Gleiches gilt seit 2022 für die Abrufe von Registerinformationen der Registergerichte. Nutzer können zwischen folgenden Unterlagen wählen:

  • Aktueller Abdruck (AD)

  • Chronologischer Abdruck (CD)

  • Historischer Abdruck (HD)

  • Dokumente (DK)

  • Unternehmensträgerdaten (UT)

  • Strukturierter Registerinhalt (SI)

Geringe Gebühren werden darüber hinaus für folgende Leistungen erhoben (Stand Mai 2025):

  • Abruf hinterlegter Jahresabschlussunterlagen: 1,00 Euro zzgl. MwSt. pro Dokument

  • Beglaubigung von Jahresabschlüssen: 0,50 Euro für jede angefangene Seite, mindestens jedoch 5,00 Euro zzgl. MwSt

Wie kann man einen Jahresabschluss im Unternehmensregister beglaubigen lassen?

Eine digitale Beglaubigung eines Jahresabschlusses im Unternehmensregister ist möglich. Sie erfolgt durch die qualifizierte elektronische Signatur eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:

  1. Abschluss bzw. Rechnungslegungsunterlagen werden in XBRL-Format konvertiert

  2. Signatursoftware versieht die Datei mit elektronischem Zeitstempel und Signatur

  3. Upload ins Einreichungsportal wird durchgeführt (Einstieg über die Startseite von publikations-plattform.de)

  4. Automatische Plausibilitätsprüfung durch den Verlag

  5. Veröffentlichung nach erfolgreicher Prüfung

Die Beglaubigung per Hand (Papierversion mit Stempel und Unterschrift) ist seit der vollständigen Digitalisierung mithilfe des oben skizzierten Prozesses nicht mehr üblich. Dennoch akzeptieren manche Gerichte und Ämter weiterhin nur Originalausdrucke.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Eintragung ins Unternehmensregister?

✅ Vorteile❌ Nachteile
Zentrale DatenplattformÖffentliche Einsicht in sensible Unternehmensdaten
Erhöhte Transparenz & SeriositätVerwaltungsaufwand für Offenlegung
Gesetzliche Pflicht wird erfülltFehler schwer korrigierbar
Schnelle Auskunft für DritteEinblicke für Wettbewerber
Förderung von Kreditwürdigkeit & PartnerschaftenKeine Wahlfreiheit bei Veröffentlichung
Kostenloser Eintrag

Kann man das Unternehmensregister für Wettbewerbsanalyse nutzen?

Das Unternehmensregister eignet sich gut für Wettbewerbsanalysen, da es umfangreiche und strukturierte Finanzdaten sowie Unternehmensinformationen bereitstellt. Durch die Suche und den Zugriff auf Jahresabschlüsse, Lageberichte und Kapitalflussrechnungen lassen sich die wirtschaftliche Lage, Ertragskraft und Liquidität von Wettbewerbern beurteilen. Auch können Fragen zu Gesellschafterstrukturen, Beteiligungen und historische Entwicklungen beantwortet werden. Dies ermöglicht ein besseres Verständnis der Marktposition und Strategie von Konkurrenten.

Allerdings sollte beachtet werden, dass nicht alle Unternehmen vollständige Daten veröffentlichen und kleinere Betriebe teilweise weniger aussagekräftige Eintragungen haben. Die Nutzung des Registers als Recherchetool ermöglicht somit wertvolle Einblicke, ersetzt aber keine umfassende Markt- und Wettbewerbsbeobachtung.

Autor Ertan Özdil

Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

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