Als Konsignationslager wird ein Teile- oder Warenlager bezeichnet, welches der Lieferant (Konsignant) in unmittelbarer Nähe oder sogar auf dem Gelände seines Kunden (Konsignator) einrichtet.
Ziel ist eine sofortige Verfügbarkeit häufig benötigter Teile. Eigentümer der Ware in einem Konsignationslager ist der Lieferant. Entnimmt der Kunde Waren oder Teile aus dem Konsignationslager oder ist eine festgelegte Frist verstrichen, erfolgt der Eigentumsübergang vom Lieferanten auf den Kunden. Abweichend hiervon kann vertraglich geregelt werden, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten verbleibt (sogenannter Eigentumsvorbehalt).
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