Abrechnung

Was ist eine Abrechnung?

Bei einer Abrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung von Forderungen und Verpflichtungen / Leistungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums entstanden sind. Die Abrechnung stellt eine abschließende Rechnung dar, mit welcher der abzurechnende Sachverhalt für alle Geschäftspartner in vollem Umfang erledigt ist. Eine Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil betrieblicher Prozesse – sie sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die korrekte finanzielle Abwicklung zwischen Geschäftspartnern, Mitarbeitenden oder Kunden.
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Welche Formen der Abrechnung gibt es?

Abrechnungen bilden einen elementaren Bestandteil im Rechnungswesen und werden sowohl regelmäßig als auch ereignisbasiert erstellt. Zu den häufigsten Formen der Abrechnung zählen:

AbrechnungsartBeschreibung
GehaltsabrechnungRegelmäßige Vergütung für fest angestellte Mitarbeitende
LohnabrechnungVergütung auf Stunden- oder Leistungsbasis, meist bei gewerblichen Tätigkeiten
ProvisionsabrechnungLeistungsabhängige Vergütung, z. B. im Vertrieb
ReisekostenabrechnungErstattung von Kosten für beruflich bedingte Reisen
SpesenabrechnungErstattung von Auslagen wie Verpflegung, Unterkunft etc.
Liefer-/HandelsabrechnungAbrechnung zwischen Unternehmen in Handelsbeziehungen

Darüber hinaus gibt es selbstverständlich noch weitere Formen der Abrechnung, beispielsweise in Handels- und Lieferbeziehungen. Aus Gründen der Relevanz sind an dieser Stelle jedoch vor allem die wirtschaftlich bedeutsamsten Abrechnungen aus dem Arbeitsrecht zusammengefasst.

Was sollte bei Abrechnungen beachtet werden?

Bei der Erstellung einer Abrechnung sollten stets die korrekte Besteuerung, die Einhaltung des Abrechnungszeitraums sowie die vollständige und transparente Dokumentation aller erbrachten Leistungen und Gegenleistungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten in Deutschland und der EU verschiedene gesetzliche Anforderungen, die je nach Abrechnungsart relevant sind:

  • Aufbewahrungsfristen: Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel 6 bis 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO, § 257 HGB).
  • Datenschutz (DSGVO): Personenbezogene Daten in Abrechnungen müssen sicher verarbeitet und gespeichert werden.
  • Steuerrechtliche Vorgaben: Abrechnungen müssen prüfbar, nachvollziehbar und maschinenlesbar sein – insbesondere bei elektronischer Übermittlung.

Ein zunehmend wichtiger Aspekt ist die E-Rechnung (elektronische Rechnung). Sie ist in vielen Bereichen bereits gesetzlich vorgeschrieben, z. B. im öffentlichen Sektor (XRechnung, ZUGFeRD). E-Rechnungen müssen bestimmte strukturierte Formate erfüllen, um automatisiert verarbeitet werden zu können. Unternehmen profitieren dabei von:

  • Schnelleren Zahlungsprozessen
  • Weniger manuellen Fehlern
  • Besserer Nachvollziehbarkeit und Archivierung
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an digitale Buchführung

Die Integration von E-Rechnungen in moderne ERP-Systeme wie weclapp ermöglicht eine durchgängige, digitale Abwicklung von Abrechnungsprozessen – von der Erstellung bis zur Archivierung.

Autor Ertan Özdil

Autor dieses Artikels ist Ertan Özdil, CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

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