Fahrtenbuch

Was ist ein Fahrtenbuch?

In einem Fahrtenbuch werden die mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrstrecken und der Anlass der Fahrt dokumentiert. Zu den notwendigen Angaben zählen: Abfahrtsort und -datum, Fahrer, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt und der Zweck der Fahrt. Ein Fahrtenbuch dient meist zur Vorlage beim Finanzamt, kann aber auch für die Vorlage bei der Polizei oder im Unternehmen notwendig sein.

Inhaltsverzeichnis
    Add a header to begin generating the table of contents
    Lesedauer: 9:38 min

    Warum sollte ein Fahrtenbuch geführt werden?

    Jede Fahrt mit einem Pkw verursacht Kosten – betriebliche Aufwendungen, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Aber fast jedes Fahrzeug wird selbstverständlich auch für Privatfahrten genutzt. Mit den Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch wird gegenüber dem Finanzamt belegt, wie viele private bzw. dienstliche Fahrten unternommen wurden. Wenn die Fahrten nicht mit dieser Methode belegt werden, wird das Verhältnis zwischen privaten und dienstlichen Fahrten pauschaliert festgestellt – und dies meist zu Ungunsten des Unternehmers.

    Das Führen eines Fahrtenbuchs hat daher steuerliche Vorteile. Denn wer ein Fahrzeug als Dienstwagen und Privatwagen benutzt, kann mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch seine dienstlich veranlassten und privat motivierten Fahrten nachweisen. Das muss vom Finanzamt akzeptiert werden, wenn das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wird und keine Widersprüche enthält. In der Regel lohnt es sich deshalb, ein bisschen Zeit in die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs zu investieren. 

    Private Nutzung und Gewinn

    Wer als Unternehmer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, erhöht dadurch seinen Gewinn. Denn umgekehrt hat die Anschaffung des Pkw den Gewinn zunächst gemindert. Dazu kommt, dass die Privatanteile an der Pkw-Nutzung auch die Umsatzsteuer erhöhen – wenn der Unternehmer zuvor die Vorsteuer aus den Aufwendungen für das Fahrzeug abgezogen hat. Um die privaten Anteile an der Nutzung des Kfz festzustellen, gibt es zwei Methoden:

    • die sogenannte Ein-Prozent-Regelung
    • die Ermittlung der tatsächlichen Privatanteile durch ein Fahrtenbuch.

    Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung?

    Jeder, der ein Auto betrieblich nutzt, steht vor dieser Frage: Die Ein-Prozent-Regelung nutzen oder ein Fahrtenbuch führen? Die Ein-Prozent-Regelung geht vom Listenpreis des Pkw aus. Jeden Monat wird ein Prozent dieses Werts als geldwerter Vorteil für Privatfahrten herangezogen. Die Ein-Prozent-Regelung ist daher die einfachere Lösung, denn es entfällt das tägliche Führen eines Fahrtenbuchs. Der Nachteil ist jedoch klar: Die tatsächlichen betrieblichen Anteile können nicht geltend gemacht werden. Dies ist nur mit einem Fahrtenbuch möglich, in dem alle Fahrten täglich eingetragen werden. 

    Übrigens ist die Ein-Prozent-Regelung nur für Kfz des Betriebsvermögens anwendbar. Diese werden zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt. 

    Die 1%-Regelung geht vom Bruttolistenpreis des PkWs aus.

    Jeden Monat wird 1% dieses Werts als geldwerter Vorteil für Privatfahrten herangezogen.

    Die Entscheidung für ein Fahrtenbuch oder die Inanspruchnahme der Ein-Prozent-Regelung ist für ein Jahr bindet – wenn nicht ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Denn es gilt: 

    • Während des laufenden Kalenderjahres ist ein Wechsel von der Fahrtenbuch-Methode zur Ein-Prozent-Regelung (und umgekehrt) nicht möglich. 
    • Für jedes Fahrzeug ist ein eigenes Fahrtenbuch zu führen.

     

    Welche Angaben müssen in einem Fahrtenbuch enthalten sein?

    Dies ist in der Lohnsteuerrichtlinie LStR 2015 R 8.1 Absatz 9 Nr. 2 geregelt. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss für jede Fahrt folgende Angaben enthalten: 

    Dienstfahrten: 

    • Zu Beginn und Ende jeder Auswärtstätigkeit jeweils das Datum und den Kilometerstand, 
    • Das Reiseziel (wenn Umwege benutzt werden, muss auch die Route bezeichnet werden), sowie 
    • Den Reisezweck – zum Beispiel den Namen des Geschäftspartners oder Kunden. 
    Dienstfahrten

    Privatfahrten: 

    • Zum Beginn und Ende der Fahrt muss jeweils der Kilometerstand angegeben werden. 
    Privatfahrten

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 

    • Ein kurzer Vermerk genügt. 
    • Beispiel: „W – A” („Wohnung – Arbeitsstätte”) 
    Fahrtenbuch (Vermerk W-A)

    In der Richtlinie LStR 2015 R 8.1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei ständiger Wiederholung derselben Fahrten innerhalb eines Jahres die Angaben im Fahrtenbuch nicht auf einen repräsentativen Zeitraum beschränkt werden dürfen. Ein solches vereinfachtes Vorgehen reicht nicht aus. Das heißt: Wird täglich dieselbe Strecke gefahren, muss die für jeden Tag des Jahres belegt werden. 

     

    Anforderungen an ein „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch“

    Der oberste Grundsatz beim Führen eines Fahrtenbuchs ist Genauigkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich daher schon oft mit Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Finanzämtern befasst, die das Führen eines Fahrtenbuchs betrafen. Dabei haben sich einige Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch herausgestellt, die jeder Unternehmer beachten sollte: 

    • Das schriftlich geführte Fahrtenbuch muss in gebundener bzw. geschlossener Form vorliegen (Urteil vom 16.3.2006, Az. VI R 87/04). 
    • Unübersichtlichkeit und Lückenhaftigkeit gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 27/0). 
    • Das Fahrtenbuch muss täglich geführt werden. Es reicht nicht aus, wenn zum Ende des Monats alle Tage rückwirkend eingetragen werden (Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 27/05). 

    Letztlich sind die Grundsätze für das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs jedoch recht einfach, sofern diese drei Punkte beachtet werden: 

    Alle Eintragungen in einem Fahrtenbuch müssen 

    • Zeitnah und 
    • Chronologisch erfolgen sowie 
    • aus sich selbst heraus verständlich sein. 

    Für folgenden Berufsgruppen bestehen geringere formale Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht: 

    • Monteure und Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB 
    • Taxifahrer 
    • Mietwagenunternehmer 
    • Fahrschullehrer 

    Bei diesen Berufsgruppen wäre eine akribische Aufzeichnung jeder einzelnen Fahrt unverhältnismäßig. Bei Taxifahrern reicht es beispielsweise aus, bei Beginn und Abschluss der Fahrten im Pflichtgebiet den Kilometerstand einzutragen. Hier besteht die Regelung, dass ein Hinweis auf eine Fahrt im Pflichtgebiet ausreicht. Entsprechendes gilt für Fahrlehrer: Der Hinweis auf eine „Lehrfahrt” genügt den gesetzlichen Anforderungen. 

     

    Handschriftlich oder elektronisches Fahrtenbuch?

    Wer ein  Fahrtenbuch zu führen hat, kann zwischen zwei Alternativen wählen: 

    • Das klassische Fahrtenbuch aus Papier oder 
    • ein elektronisches Fahrtenbuch
      •  

    Für das altbewährte Fahrtenbuch gibt es im Bürobedarfshandel preiswerte Artikel in Heftform. Hier sind die Tabellen bereits vorgedruckt, die Fahrten werden täglich handschriftlich eingetragen. Auch Belege sollten dem Fahrtenbuch beigefügt werden – beispielsweise Rechnungen einer Werkstatt, aus denen sich der jeweilige Kilometerstand ablesen lässt.  

    Der Einbau eines elektronischen Fahrtenbuchs ins Fahrzeug ist ebenfalls möglich. Der Nachweis von dienstlichen und privaten Fahrten mit einem elektronischen Fahrtenbuch wird vom Finanzamt allerdings nur unter strengen Voraussetzungen anerkannt. Vor allem ist hier wichtig, dass das elektronische Fahrtenbuch nachträgliche Änderungen von vornherein technisch ausschließt. Vor dem Kauf sollte man deshalb sichergehen, dass das Fahrtenbuch den Hinweis „entspricht den Anforderungen von § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG” enthält. Eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass eine Änderung der Daten ohne Kenntlichmachung nicht möglich ist, ist eine gute Garantie. 

     

    Deutschland, Österreich, Schweiz: die Unterschiede

    In den deutschsprachigen Ländern sind die Regelungen zum Fahrtenbuch vergleichbar. Im Einzelnen gibt es jedoch unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Pflichtangaben des Fahrtenbuchs. Hier ein Überblick: 

    Pflichtangaben Deutschland Österreich Schweiz
    Fahrer, Kalenderjahr, Datum ja ja ja
    Kilometerstand am 1. Januar und 31. Dezember nein nein ja
    Startzeit und Endzeit optional optional optional
    Kilometerstand bei Start und Ziel ja ja ja
    Distanz (Angabe in Kilometer) ja nein ja
    Ausgangspunkt und Zielpunkt ja ja ja
    Route (Nachvollziehbarkeit auf Karte) ja ja nein
    Geschäftspartner/Kunde ja ja ja (plus Angabe des Ortes)
    Fahrtzweck ja nur bei Geschäftsfahrten optional
    Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung ja = Privatfahrt (soweit nicht dienstrechtlich anders geregelt) = Geschäftsfahrt (soweit nicht dienstrechtlich anders geregelt)
    Angabe privat/geschäftlich ja ja optional (keine Angabe = privat)

     

    Fahrtenbuch Vorlage (Excel) 

    Hier findest du unsere kostenlose Fahrtenbuch-Vorlage im Excel-Format zum Downloaden. 

    Bitte beachte: Um Fahrten zu Geschäftspartnern und Kunden korrekt zu vermerken, ist die Excel-Vorlage zwar sehr praktisch, allerdings akzeptieren die Finanzämter keine Excel-Dateien als Fahrtenbücher, da diese leicht veränderbar sind. Dies hindert jedoch niemanden daran, für die eigene Statistik eine Excel-Vorlagen zu verwenden. 

    Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software:

    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.

    Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software: