Teilnahme- bedingungen
Kunden werben Kunden 2026
1. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Programm „Kunden werben Kunden 2026“ der weclapp GmbH (nachfolgend „weclapp“).
2. Veranstalter
Veranstalter des Programms „Kunden werben Kunden 2026“:
weclapp GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 28
97318 Kitzingen
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind registrierte Bestandskunden der weclapp GmbH (nachfolgend „werbende Unternehmen“). Für den Bestandskunden handelt die empfehlende Kontaktperson, die nur eine natürliche Person sein darf und das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
Geworben werden kann ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als Neukunde, der noch nicht als Bestandskunde bei weclapp registriert ist. Dem werbenden Unternehmen ist bekannt, dass weclapp frei entscheiden kann, ob sie einen Neukunden als Kunde der weclapp akzeptiert. Insbesondere ist weclapp berechtigt, einen Neukunden aus wichtigem Grund als Neukunden abzulehnen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der weclapp GmbH sowie Mitarbeiter von mit der weclapp GmbH verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
Nicht prämienberechtigt sind Eigenempfehlungen sowie Empfehlungen eigener Unternehmen oder mit dem werbenden Unternehmen verbundener Unternehmen.
4. Programmdetails
Das Programm beginnt am 19.08.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Vorteile und Rabatte:
Wenn die Buchung des geworbenen Unternehmens…
1. …”ERP Starter” als größtes Paket beinhaltet, dann erhält das werbende Unternehmen eine Prämie von 50€.
2. …”ERP Dienstleistung” als größtes Paket beinhaltet, dann erhält das werbende Unternehmen eine Prämie von 200€.
3. …”ERP Handel” als größtes Paket beinhaltet, dann erhält das werbende Unternehmen eine Prämie von 400€.
4. Sollte die Erstbestellung des geworbenen Unternehmens mehr als 10 Lizenzen (Dienstleistung oder Handel) enthalten, wird der Wert der Prämie verdoppelt.
Ablauf:
1. Das werbende Unternehmen versendet die bereitgestellte Mailvorlage oder gibt den hierfür vorgesehenen Empfehlungslink an einen potenziellen Neukunden weiter.
2. Das geworbene Unternehmen registriert sich bei weclapp und startet die Testphase.
3. Über den Erfolg der Empfehlung wird das werbende Unternehmen informiert.
4. Die Testphase endet erfolgreich und es kommt zum Vertragsabschluss mit weclapp.
5. Nachdem das geworbene Unternehmen drei aufeinanderfolgende Monate zahlender Kunde von weclapp war, entsteht der Anspruch auf die Prämie.
6. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
7. Sofern das werbende Unternehmen seinen Sitz in der Europäischen Union hat und dem Gutschriftverfahren (Self-Billing) zugestimmt hat, rechnet weclapp die Prämie im Gutschriftverfahren ab. Die Zustimmung zum Gutschriftverfahren hat schriftlich zu erfolgen. Diese kann insbesondere per E-Mail erteilt werden.
8. Hat das werbende Unternehmen dem Gutschriftverfahren nicht zugestimmt, ist das Unternehmen verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung über den von weclapp mitgeteilten Prämienbetrag auszustellen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der Rechnung.
5. Ausschluss von der Teilnahme
weclapp behält sich vor, das werbende Unternehmen bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Zudem behält sich weclapp das Recht vor, das werbende Unternehmen auszuschließen, wenn diese den Teilnahmevorgang manipulieren oder sich anderer unerlaubter Hilfsmittel bedienen (z. B. durch Teilnahme mit gefälschten Identitäten).
In derartigen Fällen können Prämien auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
6. Übertragung der Prämie und Barauszahlung
Die Prämie bzw. der Prämienanspruch ist nicht übertragbar.
7. Sonstiges
weclapp behält sich vor, das Programm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu beenden. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben von einer Beendigung unberührt.
Stand: 19.08.2026