Kassenbericht

Was ist ein Kassenbericht?

Im Kassenbuch werden die Bareinnahmen und Barausgaben festgehalten. Grundlage eines ordnungsgemäßen Kassenbuchs sind die Kassenberichte: Der Kassenbericht gibt Aufschluss über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Tages die bar getätigt wurden.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 4:51 min

    Was ist der Unterschied zwischen Kassenbericht und Kassenbuch?

    Kassenbericht oder Kassenbuch? Sind das nicht einfach nur zwei Bezeichnungen für dieselbe Sache? Die Antwort ist eindeutig nein. Die Kassenberichte sind aber Bestandteil des Kassenbuchs. Die Unterschiede:

    Kassenbuch Kassenbericht
  1. Erfassen der Geschäftsvorfälle, die bar bezahlt wurden
  2. Saldo = Aktivposten im Umlaufvermögen
  3. Täglich ausgezählter Bestand der Kasse (auf den Cent genau),
  4. der mithilfe einer Rückrechnung die Einnahmen des Tages ergibt.
  5. Die täglichen Kassenberichte sind die Grundlage für ein ordnungsgemäß geführtes Kassenbuch.

     

    Wer muss einen Kassenbericht erstellen?

    Die Pflicht zur Aufstellung eines Kassenberichts hängt davon ab, ob ein Kassenbuch geführt werden muss. Hier findest du weitere Informationen zum Kassenbuch und wer verpflichtet ist, dieses zu führen.

    Beispiele

    Diese Übersicht gibt dir einen ersten Hinweis darauf, ob du Kassenberichte erstellen musst.

    Gruppe Kassenberichte erforderlich?
    Gewerbetreibende
  6. In der Regel ja
  7. Ausnahme: Unterschreiten von Gewinn- und Umsatzgrenzen (€ 60.000, € 600.000)
  8. Freiberufler Nein
    Gesellschaften
  9. In der Regel schon aufgrund der Gesellschaftsform
  10. Ausnahmen: GbR, PartG. Eine Bilanzierungspflicht (und damit die Pflicht zur Erstellung von Kassenberichten) kann sich allerdings aus anderen Gründen ergeben.
  11. Landwirte/Forstwirte
  12. In der Regel ja
  13. Ausnahme 1: Unterschreiten von Gewinn- und Umsatzgrenzen (€ 60.000, € 600.000)
  14. Ausnahme 2: Wert der genutzten Fläche liegt unter € 25.000
  15. Klar ist natürlich, dass kein Kassenbuch und damit keine Kassenberichte erstellt werden müssen, wenn in einem Unternehmen nie bar bezahlt wird. Wenn du aber zur Buchführung verpflichtet bist und über eine Ladenkasse oder Registrierkasse verfügst, sind Kassenberichte obligatorisch.

    Sonderfall Freiberufler

    Freiberufler sind gesetzlich von der Buchführungspflicht befreit. Deshalb müssen sie kein Kassenbuch führen und damit keine Kassenberichte erstellen – selbst dann, wenn viele Geschäfte bar bezahlt werden. Wichtig für Freiberufler ist aber:

    • Alle Geschäfte (auch Bargeschäfte) müssen auf jeden Fall belegt
    • Wer sich freiwilligfür ein Kassenbuch entscheidet, muss dieses nach den gesetzlichen Vorschriften führen.

    Die Führung eines Kassenbuchs empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sehr viele Geschäfte bar bezahlt werden.

    Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Kassenbericht?

    Die Aufzeichnungspflicht von Einnahmen und Ausgaben stammt im Wesentlichen aus dem Steuerrecht. Die Umsatzsteuer und eine jederzeitige Prüfungsmöglichkeit durch das Finanzamt spielen hier eine besondere Rolle. Gerade die Kassenberichte werden bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt immer wieder besonders genau unter die Lupe genommen.

    Zwei wichtige Paragrafen

    Vor allem zwei Vorschriften aus den Steuergesetzen sind in Bezug auf den Kassenbericht wichtig:

    • 22 Abs. 1 Satz 1 UStGDer Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen.
    • 146 Abs. 1 Satz 2 AOKasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.

    Tägliche Aufzeichnungspflicht?

    Bist du als Unternehmer verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben, die über die Kasse gehen, täglich aufzuzeichnen? Das Gesetz lässt Spielräume zu – denn in § 146 Abs. 1 Satz 2 AO ist ja nicht von müssen, sondern von sollen die Rede. In den folgenden Fällen schadet es deshalb nicht, wenn aus der Regel eine Ausnahme gemacht und die Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht täglich erfasst werden:

    • wenn Kassengeschäfte meist nur nebenbeianfallen oder
    • wenn zwingende geschäftliche Gründeeine Buchung am selben Tag unmöglich machen.

    Welchen Zweck erfüllt der Kassenbericht?

    Auf den Punkt gebracht liegt der Sinn des Kassenberichts hierin:

    • Der Kassenbericht gibt Aufschluss über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Tages,
    • und zwar über die Einnahmen und Ausgaben, die bargetätigt wurden.

    Wichtig ist, dass im Kassenbericht letztlich nur die Geschäftsvorfälle das Ergebnis bestimmen. Die aus anderen Gründen entnommenen oder hinzugelegten Gelder werden im Tagesergebnis nicht erfasst.

    Was ist die Tageslosung?

    Das Ergebnis des Kassenberichts wird als Tageslosung bezeichnet. Die Bareinnahmen des Tages sind die Tageslosung. Die Tageslosung zeigt auf, welche Gelder bar aufgrund von Geschäftsvorfällen in die Kasse gelangt sind – und nicht aus anderen Gründen.

    Wie ermittelt man die Tageslosung?

    Welche Gelder stammen aus Geschäften deines Unternehmens? Das ist der Sinn des Kassenberichts. Zur Tageslosung werden demnach nicht die Scheine und Münzen gezählt, die selbst in die Kasse gelegt hast, zum Beispiel als Wechselgeld. Auch das Geld, das für Geschäftsausgaben ausgegeben oder privat entnommen wurde, fließt nicht in die Tageslosung ein. Eine einfache Rechnung Bestand am Abend minus Bestand am Morgen ist deshalb falsch.

    Die korrekte Formel für den Kassenbericht lautet:

    • Kassenbestand am Ende des Tages (laut Zählprotokoll)
    • Minus sonstige Einlagen (zum Beispiel Wechselgeld)
    • Plus Privatentnahmen und sonstige Ausgaben
    • Minus Kassenbestand am Anfang des Tages
    • Tageslosung (Bareinnahmen des Tages)

    Retrograd statt progressiv

    Die oben genannte Vorgehensweise ist retrograd. Das heißt: Es wird zunächst das Ergebnis (der Kassenbestand) ermittelt und dann zurückgerechnet. Das Pferd wird sozusagen von hinten aufgezäumt: Das Ergebnis wird durch eine Rückrechnung auf seine Richtigkeit überprüft. Die gegenteilige Vorgehensweise (progressiv, nach vorne gerichtet) wäre bei der Ermittlung der Tageslosung falsch.

    So darfst du es also nicht machen:

    • Kassenbestand am Anfang des Tages
    • Plus sonstige Einlagen (zum Beispiel Wechselgeld)
    • Minus Privatentnahmen und sonstige Ausgaben
    • Plus Kassenbestand am Ende des Tages
    • Tageslosung (Bareinnahmen des Tages)

    Beispiel für einen Kassenbericht

    Ein ordnungsgemäßer (also retrograd geführter) Kassenbericht könnte demnach wie folgt aussehen:

    Kassenbericht vom 10. September 2016
    Kassenbestand bei Geschäftsschluss (Ergebnis laut Zählprotokoll): € 1.092,65
    Tagesausgaben Steuersatz Umsatzsteuer Netto
    Wareneinkäufe und Nebenkosten 19 % € 43,63 € 229,63
    Geschäftsausgaben
    Privatentnahmen € 200,00
    Summe Tagesausgaben: € 43,63 € 429,63 € 473,26

    Summe:

    € 1.565,91
    minus Kassenbestand am Vortag: € 676,07
    Ergebnis (Kasseneingang): € 889,84
    minus Privateinlagen (Eigenbeleg): € 75,00
    minus sonstige Einnahmen:
    Bareinnahmen (Tageslosung): € 814,84

    Das Zählprotokoll

    Das Zählprotokoll ist der Nachweis für die geldmäßige (im Gegensatz zur rein rechnerischen) Kassenführung. Es stellt konkret dar, in welcher Anzahl und in welcher Stückelung der Kassenendbestand vorliegt. Kurz gesagt: Er bietet ein genaues und konkretes Abbild des Kassenbestands. Welche Art von Ladenkasse verwendet wird, spielt dabei keine Rolle – ob es sich um eine elektronisch Registrierkasse oder einen schlichten Karton handelt.

    Beispiel für ein Zählprotokoll

    Wie der Name schon sagt: Das Zählprotokoll protokolliert die Zählung des Kasseninhalts, also der einzelnen Scheine und Münzen nach Kassenschluss. Das heißt: Das Geld wird auf den Cent genau ausgezählt und das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten. Und so sieht ein Zählprotokoll aus:

    Kassenzählprotokoll vom 9. September 2016
    Scheine/Münzen Stück Betrag
    1 Cent 1 € 0,01
    2 Cent 3 € 0,06
    5 Cent 4 € 0,20
    10 Cent 8 € 0,80
    20 Cent 10 € 2,00
    50 Cent 4 € 2,00
    1 Euro 3 € 3,00
    2 Euro 4 € 8,00
    5 Euro 4 € 20,00
    10 Euro 3 € 30,00
    20 Euro 3 € 60,00
    50 Euro 1 € 50,00
    100 Euro 3 € 300,00
    200 Euro 1 € 200,00
    500 Euro 0 € 0,00
    Kassenendbestand € 676,07

    Bei größeren Kassenbeständen empfiehlt sich der Einsatz von Geldzählmaschinen, die dir die Ermittlung des Kassenbestands sehr erleichtern.

    Formvorschriften für das Kassenzählprotokoll

    Auch für das Kassenzählprotokoll gelten einige Formvorschriften, zum Beispiel:

    • Es muss unbedingt ein Datum enthalten.
    • Es muss vom Kassierer/Kassenführer unterschrieben

    Was sind typische Fehler beim Kassenbericht?

    In der Praxis kommen Mängel in den Kassenberichten häufig vor. Typische Fehler sind zum Beispiel:

    • ein durchgehend einheitliches Schriftbild (deutet darauf hin, dass die Kassenberichte im Nachhinein erstellt wurden),
    • glatte Euro-Beträge (deuten darauf hin, dass der Bestand der Kasse nicht durch Auszählen festgestellt wurde),
    • progressive statt retrograde Ermittlung der Bareinnahmen,
    • Entnahmen und Einlagen werden nicht täglich, sondern wöchentlich oder monatlich eingetragen,
    • der Endbestand am Vortag entspricht nicht dem Anfangsbestand am Folgetag,
    • vollständig fehlende

    Ein ziemlich haarsträubender Fehler bei einem Kassenbericht ist ein negativer Endstand. Das ist bei einem Kassenbericht nicht möglich, weil eine Kasse niemals leerer als leer sein kann. Ein negativer Kassenstand ist ein untrüglicher Beweis dafür, dass gar nicht gezählt wurde.

     

    Warum ist der Kassenbericht so wichtig?

    Kassenberichte sind – wie bereits gesagt – die Grundlage für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch. Und dieses ist in erster Linie für die Steuereinnahmen des Staates wichtig: Es muss jederzeit vom Finanzamt einsehbar sein. Deshalb müssen alle Aufzeichnungen auch über eine lange Zeit aufbewahrt werden. Fehler bei der Erstellung von Kassenberichten können Folgen haben, zum Beispiel:

    • Geldbußen (leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO),
    • Geld- oder Freiheitsstrafen (Steuerhinterziehung, § 370 AO),
    • Entzug der Gewerbeerlaubnis oder andere gewerberechtliche Sanktionen).

    Keine Angst: Nicht jeder kleine Fehler führt sofort zu Sanktionen. Auf Dauer zahlt sich jedoch die gewissenhafte Führung eines Kassenbuchs aus. Und die Grundlage dafür sind – wie bereits gesagt – korrekte Kassenberichte.

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    Autor Ertan Özdil
    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.