Was ist eine Abrechnung?
Bei einer Abrechnung handelt es sich um eine Gegenüberstellung von Forderungen und Verpflichtungen / Leistungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums entstanden sind. Die Abrechnung stellt eine abschließende Rechnung dar, mit welcher der abzurechnende Sachverhalt für alle Geschäftspartner in vollem Umfang erledigt ist. Eine Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil betrieblicher Prozesse – sie sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die korrekte finanzielle Abwicklung zwischen Geschäftspartnern, Mitarbeitenden oder Kunden.
Welche Formen der Abrechnung gibt es?
Abrechnungen bilden einen elementaren Bestandteil im Rechnungswesen und werden sowohl regelmäßig als auch ereignisbasiert erstellt. Zu den häufigsten Formen der Abrechnung zählen:
| Abrechnungsart | Beschreibung |
|---|---|
| Gehaltsabrechnung | Regelmäßige Vergütung für fest angestellte Mitarbeitende |
| Lohnabrechnung | Vergütung auf Stunden- oder Leistungsbasis, meist bei gewerblichen Tätigkeiten |
| Provisionsabrechnung | Leistungsabhängige Vergütung, z. B. im Vertrieb |
| Reisekostenabrechnung | Erstattung von Kosten für beruflich bedingte Reisen |
| Spesenabrechnung | Erstattung von Auslagen wie Verpflegung, Unterkunft etc. |
| Liefer-/Handelsabrechnung | Abrechnung zwischen Unternehmen in Handelsbeziehungen |
Darüber hinaus gibt es selbstverständlich noch weitere Formen der Abrechnung, beispielsweise in Handels- und Lieferbeziehungen. Aus Gründen der Relevanz sind an dieser Stelle jedoch vor allem die wirtschaftlich bedeutsamsten Abrechnungen aus dem Arbeitsrecht zusammengefasst.
Was sollte bei Abrechnungen beachtet werden?
Bei der Erstellung einer Abrechnung sollten stets die korrekte Besteuerung, die Einhaltung des Abrechnungszeitraums sowie die vollständige und transparente Dokumentation aller erbrachten Leistungen und Gegenleistungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gelten in Deutschland und der EU verschiedene gesetzliche Anforderungen, die je nach Abrechnungsart relevant sind:
- Aufbewahrungsfristen: Abrechnungsunterlagen müssen in der Regel 6 bis 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO, § 257 HGB).
- Datenschutz (DSGVO): Personenbezogene Daten in Abrechnungen müssen sicher verarbeitet und gespeichert werden.
- Steuerrechtliche Vorgaben: Abrechnungen müssen prüfbar, nachvollziehbar und maschinenlesbar sein – insbesondere bei elektronischer Übermittlung.
Ein zunehmend wichtiger Aspekt ist die E-Rechnung (elektronische Rechnung). Sie ist in vielen Bereichen bereits gesetzlich vorgeschrieben, z. B. im öffentlichen Sektor (XRechnung, ZUGFeRD). E-Rechnungen müssen bestimmte strukturierte Formate erfüllen, um automatisiert verarbeitet werden zu können. Unternehmen profitieren dabei von:
- Schnelleren Zahlungsprozessen
- Weniger manuellen Fehlern
- Besserer Nachvollziehbarkeit und Archivierung
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an digitale Buchführung
Die Integration von E-Rechnungen in moderne ERP-Systeme wie weclapp ermöglicht eine durchgängige, digitale Abwicklung von Abrechnungsprozessen – von der Erstellung bis zur Archivierung.