Mindestbestand

Was ist der Mindestbestand?

Der Mindestbestand ist ein Bestand im Lager, der als Reserve für außergewöhnliche Situationen dient. Er wird von Lagerverwaltern individuell festgelegt, ist abhängig von der Lagerstrategie und verhindert, dass Fehlmengenkosten entstehen.

Inhaltsverzeichnis
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    Lesedauer: 2:07 min

    Wofür benötigen Unternehmen den Mindestbestand?

    In jedem Unternehmen können Szenarien eintreten, in denen die Materialverfügbarkeit plötzlich eingeschränkt sein kann. Beispielsweise ist vorstellbar, dass es seitens des Lieferanten oder Herstellers zu Lieferverzögerungen kommt. Doch auch ein unerwartet starker Anstieg der Nachfrage kann zu Engpässen führen. Um in derartigen „Notfällen“ weiterhin lieferfähig zu sein, legen Verantwortliche in der Logistik einen Mindestbestand für Artikel fest, der teils auch Sicherheitsbestand oder eiserner Bestand genannt wird. Dieser Lagerbestand darf nur in definierten Fällen unterschritten werden. Meist ist dazu eine spezielle Genehmigung erforderlich.

    Oft wird das „Polster für schlechte Zeiten“ anhand von Erfahrungswerten definiert. Je länger ein Unternehmen am Markt agiert, desto besser fällt diese Einschätzung in der Regel aus, da mehr Zahlenmaterial aus der Historie vorliegt. Zudem können sich Lagerverantwortliche heute von modernen Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen unterstützen lassen, die wichtige Werte wie den Melde- und Mindestbestand automatisch und dynamisch berechnet. Weiterhin liefern solche System belastbare Prognosen und Informationen für die zukünftige Entwicklung.

    Wichtig ist es in jedem Fall, den Mindestbestand für Artikel weder zu hoch noch zu niedrig anzusetzen. Denn ist er zu niedrig (oder fehlt er gänzlich), können sehr schnell Engpässe auftreten. In der Folge stockt die Produktion oder Kunden können nicht mehr (rechtzeitig) beliefert werden. Wird der Mindestbestand hingegen zu hoch angesetzt, verursacht dies unnötige Logistik- und Lagerkosten in Gestalt einer zu hohen Kapitalbindung. Ferner muss ein eventuell vorhandener Maximalbestand, der beispielsweise aus Platzgründen festgelegt wurde, beachtet werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Melde- und Mindestbestand?

    Der Meldebestand liegt über dem Mindestbestand. Wird er im Lager unterschritten, hat ein Unternehmen ausreichend Zeit, sich um Nachschub für die Produktion oder den Verkauf zu bemühen. Erst, wenn bei dieser „Bemühung“ unvorhersehbare Störungen auftreten, kommt der Mindestbestand ins Spiel. Der Meldebestand ist somit (wie auch der Maximalbestand) Bestandteil des Regelprozesses, während der Mindest- bzw. Sicherheitsbestand lediglich in besonderen Fällen zum Tragen kommt.

    Formel zur Ermittlung des Mindestbestands

    Für die Berechnung des Mindestbestands können Unternehmen folgende Formel nutzen.

    Mindestbestand = Verbrauch pro Tag x Lieferzeit 

    Zum Verständnis: Für den Meldebestand wird folgende Formel verwendet:

    Meldebestand = Verbrauch pro Tag x Lieferzeit + Sicherheitsbestand 

     

    Wie berechnet man den Mindestbestand?

    Wie obenstehende Formel verdeutlicht, benötigen Unternehmen nur zwei Werte, um dem Mindestbestand zu ermitteln. Einerseits muss bekannt sein, wie lange die durchschnittliche Lieferzeit einer Ware ist. Der zweite notwendige Wert ist der durchschnittliche Tagesverbrauch. Bei Bedarf kann außerdem ein Sicherheitszuschlag hinzugerechnet werden.

     

    Mindestbestand berechnen: Beispiel

    Nehmen wir an, die E-Commerce Handels GmbH verkauft jeden Tag 30 Stück Spielekonsolen. Die durchschnittliche Lieferzeit für die Ware beträgt 10 Tage. In unserem Beispiel können wir den Melde- bzw. Sicherheitsbestand wie folgt berechnen:

    Mindestbestand = 10 Tage x 30 Stück Tagesverbrauch = 300 Stück

    Das Unternehmen sollte also mindestens 300 Stück der Spielekonsole als Sicherheitsbestand am Lager haben, um auf Notfälle wie Störungen in der Logistik vorbereitet zu sein. Je nach Branche und Erfahrungswert können Verantwortliche in den Bereichen Lager und Logistik nun noch einen Sicherheitszuschlag hinzufügen – beispielsweise in Höhe von 10 Prozent.

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    Autor dieses Artikels ist , CEO, Gründer und Gesellschafter des Cloud ERP-Anbieters weclapp.